Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12/771.31.1.100.9.12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de/E13726822
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Gerüstarbeiten
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Gerüstarbeiten für die Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis.
75433 Maulbronn, Talweg 10
Im Zuge der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis sollen Gerüstarbeiten erbracht werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist in zwei Phasen vorgesehen:
Fassadengerüst 1. Phase KW 07/2023 bis KW 32/2023 ca.1540 m², Schutznetz als Dachrand-Absturzsicherung ca. 170 m -
2. Phase KW 02/2024 bis KW 39/2024 ca. 1520 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidation anhängig ist
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
- Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge ordnungsgemäß bezahlt wurden
- Auf der Baustelle sind die jeweils aktuellen Hygienestandards für das Baugewerbe einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland