Klinikum Herford AöR, Neubau der Kinderklinik, Isoliertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VOB-EU-O-KH 28/2022 ZV 335/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Herford AöR, Neubau der Kinderklinik, Isoliertechnik
Das Klinikum Herford beabsichtigt den bestehende Baukörper der Anfang der 70er Jahre errichtetet Kinderklinik, an der westlichen Seite des Klinikgebäudes, durch einen Neubau zu ersetzen. Der bestehende Baukörper entspricht sowohl aus räumlicher als auch energetischer Sicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Mit dieser Maßnahme soll die Qualität der Unterbringung der Patienten verbessert werden. Die Logistik und Arbeitsabläufe sollen nach heutigen Anforderungen angepasst und optimiert werden.
Mit der neuen Kinderklinik werden die aktuellen Anforderungen einer optimalen medizinischen Ablauforganisation und eine bedarfsgerechte und optimale medizinische Versorgung der Patienten des Klinikums Herford gewährleistet.
Im Rahmen dieses Neubauprojekts sind Arbeiten im Bereich Isoliertechnik durchzuführen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf dem Gelände des Klinikums Herford soll, die aus den 1970er Jahren stammende bisherige, Kinderklinik durch einen den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Der geplante Neubau für die Kinder- und Jugendklinik soll neben einer Ambulanz im Gartengeschoss eine Station der allgemeinen Kinderkrankenpflege im Erdgeschoss, eine freie Stationsebene im 1. Obergeschoss sowie eine Intensivstation im 2. Obergeschoss beinhalten.
Das neue Gebäude soll eine direkte Anbindung an das bestehende Mutter-Kind-Zentrum erhalten und die vorhandene, eingeschossige Apotheke integrieren. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Betrieb, auch der Apotheke, durchgeführt.
Für den 4-geschossigen Neubau der Kinderklinik sind für das Gewerk Isoliertechnik folgende Hauptmassen zu berücksichtigen:
-Heizung: Heizungsleitungen: ca. 2.280 m.
-Kälte: Kälteleitungen: ca. 620 m.
-Raumlufttechnik: Lüftungsleitungen: ca. 850 m².
-Sanitär: Abwasserleitung: ca. 400 m; Trinkwasserleitungen: ca. 4.100 m.
Die Ausführung der Leistungen soll im Zeitraum ab Dezember 2022 bis Dezember 2024 (lt. LV-Vorgaben/Punkt 1.3 Bewerbungsbedingungen/nach Absprache) erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen (Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen
bestätigen zu lassen):
1) qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
2) Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründen nachzufordern;
3) Bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe/Nachunternehmereinsatz:
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formular 233),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 236).
4) Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die vorbezeichneten Erklärungen/Nachweise auch für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter eine Erklärung über Unteraufträge/Eignungsleihe sowie eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Eignungsleihers vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Angaben vorzulegen:
a) Nachweis einer Berufs-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung des Bieters zum Abschluss einer solchen für den Auftragsgegenstand;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Ausstelldatum nicht älter als 3 Monate -Stichtag: 01.10.2022);- oder vergleichbar nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
c) Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) – Jahresumsatz mindestens das doppelte des zu erwartenden Auftragswertes. Eine Abtretung der Werklohnforderung an Dritte ist unzulässig.
- Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, die Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und die die deutsche Sprache beherrscht;
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234),
- Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten,
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Eine Baustellenumlage in Höhe von insgesamt 0,30% wird dem Auftragnehmer als pauschale Kostenbeteiligung vom Nettobetrag der Abschlags- und Schlusszahlungen abgezogen (siehe LV Punkt 10.4.).
- Der Versicherungsbetrag für die Bauleistungsversicherung wird auf die am Bau Beteiligten anteilig verrechnet und in Höhe von 0,30% von der Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten (siehe LV Punkt 11.2.).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist daher nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.