NCG_Schreiner Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 8-65/22/09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
NCG_Schreiner Innentüren
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung und Montage von Holzinnentüren mit Stahlumfassungszargen sowie Lieferung von Stahlblechinnentüren mit Stahlumfassungszargen.
Stahl- sowie Holztüren zum Teil mit Brandschutzanforderungen bis T90, sowie Schallschutzanforderungen R´w bis 32 dB.
Schwerpunkte Arbeitsumfang
1. Lieferung und Montage von Holzinnentüren mit Stahlumfassungszargen:
Gesamt ca. 125 Stück
2. Lieferung von Stahlblechinnentüren
Gesamt ca. 46 Stück
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstrasse 51 51465 Bergisch Gladbach
siehe Beschreibung Pkt.1.4
Bieteranfragen können nur bis sechs Kalendertage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Baustelleneinrichtungsplan: 3 Wochen nach
Auftragserteilung
Vorlage Detailterminplan: 3 Wochen nach Auftragserteilung
Vorlage Handmuster: 3 Wochen nach Auftragserteilung
3.Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
4.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2):
Ausführung Nordtrakt: 06.04.2023 - 03.07.2023
Ausführung Mitteltrakt: 02.11.2022 - 09.01.2023
Ausführung Verwaltung: 07.12.2022 - 23.01.2023
Ausführung Aula: 24.01.2023 - 09.02.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oberhonnefeld
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Bei Erteilung des Zuschlags ist die Urkalkulation, in der die
kalkulierten Materialpreise nachvollziehbar und eindeutig ersichtlich
werden müssen, einzureichen.
Sollten die Materialpreise nicht eindeutig aus der Urkalkulation
hervorgehen ist eine Nachverhandlung ausgeschlossen. Die
Nachweispflicht liegt beim Auftragnehmer.
2.Die Anlage: "Handhabung von Bauablaufstörungen" ist zu beachten
und wird vertragsrelevant.
Die Anlage finden Sie unter
"Vergabeunterlagen_Vertragsbedingungen".
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDB49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland