Seniorendienste Haus Gracht 2. BA - Pfosten-Riegel-Fassade und Lüftungssteuerung Saal Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2022-7094
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mh-seniorendienste.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Seniorendienste Haus Gracht 2. BA - Pfosten-Riegel-Fassade und Lüftungssteuerung Saal
Modernisierung und Erweiterung Haus Gracht
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Das Haus Gracht ist eine Pflegeeinrichtung der ersten Generation und wurde um 1967
erbaut. Nach über 50 Jahren Nutzung ist der gesamte Komplex modernisierungsbedürftig.
Als besondere Anforderung des Trägers wurde die Modernisierung und Erweiterung im laufenden Betrieb formuliert.
Für dieses logistische Problem wurde eine tragfähige Lösung erarbeitet und das Bauprojekt in zwei
Bauphasen unterteilt:
Im 1.BA vom Mai 2019 bis Februar 2021 wurde im Bereich des abgebrochenen
Verbindungsbaus ein Neubau (Erweiterungsbau) mit 109 Pflegeplätzen und einem
Erdgeschossteil mit Funktionsräumen errichtet (Querbaukörper Mitte, fertiggestellt).
Im 2. BA vom März 2021 bis Dezember 2022 soll der Bestandsbaukörper auf den
Rohbau zurückgebaut, um einen Saal erweitert und umfassend saniert werden (vorn).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Pfosten-Riegel-Fassade und die Lüftungssteuerung Saal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Seniorendienste Haus Gracht 2. BA - Pfosten-Riegel-Fassade und Lüftungssteuerung Saal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.