Lieferung einer dynamischen Universal-Hochfrequenzprüfmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: AS/4/2022/520057001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer dynamischen Universal-Hochfrequenzprüfmaschine
Lieferung einer dynamischen Universal-Hochfrequenzprüfmaschine
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstr. 150 44801 Bochum
Lieferung einer dynamischen Universal-Hochfrequenzprüfmaschine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend angekreuzten Unterlagen, Nachweise bzw. Erklärungen zur Eignungsprüfung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
- bei Nachunternehmen: Eigenerklärung § 16 Abs. 5 TVgG-NRW (Formular 522 EU)
- detaillierte Darstellung des Unternehmens und der Kompetenzschwerpunkte. Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bonitätserklärung der Bank. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Aufträgen (Angabe erfolgt im Dokument 02 - Angebotsvordruck)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Angabe von mindestens 3 Referenzen zu drei vergleichbaren erfolgreich abgewickelten Aufträgen (Angabe erfolgt im Dokument 02 - Angebotsvordruck)
Im Angebotsvordruck sind folgende Eignungsnachweise in Form von Eigenerklärungen zu erbringen:
- Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit vergleichbaren Projekten
- Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe der Deckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden einer
- Berufshaftpflichtversicherung
Bieter haben im Angebotsvordruck folgende Nachweise in Form von Eigenerklärungen zu erbringen:
- Angabe von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit dem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmebedingungen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehrfachbeteiligen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften führen. Im Zweifelsfall hat der Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
Im Falle von Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft.
- Verpflichtungserklärung soziale Kriterien (Formular 524 EU)
- Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie (Formular 525 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DAVC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
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Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
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Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
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Internet-Adresse: www.rub.de