Modernisierung Telekommunikationsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00408_ÖTVhV_IT

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYDCN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYDCN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Telekommunikationsinfrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00408_ÖTVhV_IT
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32544000 Fernsprech-Nebenstellenanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur der Stadt Bochum

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32552100 Telefonapparate
48219700 Kommunikationsserversoftwarepaket
50334400 Wartung von Kommunikationssystemen
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation Hans-Böckler-Str. 19 44777 Bochum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Telekommunikationsinfrastruktur von 48 Standorten der Stadtverwaltung und weiteren 68 kleineren und von der Stadt betreuten Standorten zu erneuern. Insgesamt handelt es sich um ca. 6.000 Nebenstellen.

Das neue IPTK-System soll hochverfügbar in den beiden Rechenzentren der Stadtverwaltung redundant aufgebaut werden und möglicherweise über eine noch zu definierende dritte Instanz für einen Notbetrieb mit eingeschränkter Funktionalität verfügen. Als Installationsort für eine dritte Instanz

kommt der Hauptstandort der Feuerwehr infrage.

Zum Zeitpunkt der Realisierung im Jahr 2023 wird die LAN-/WAN-Infrastruktur an allen relevanten Standorten vollständig VoIP-fähig und mit PoE ausgestattet sein.

Es wird von einer schrittweisen Umschaltung vom bestehenden auf das neue IPTK-System ausgegangen, so dass es sich die Migrationsphase über einen längeren Zeitraum erstrecken wird. Die Umschaltung des Amtsanschlusses auf All-IP erfolgt kurzfristig in 2022.

Für die Stadtverwaltung sind zwei Schwerpunkte von herausragender Bedeutung.

Die Stadtverwaltung untersucht zurzeit die konzeptionelle Neuausrichtung von Verwaltungsarbeitsplätzen auf mobile und wechselnde Arbeitsplätze. Dabei kann es sich um häufig wechselnde Arbeitsplätze

in einem Verwaltungsgebäude (Hot-Desking / Free Seating), um einen Arbeitsplatz im

Homeoffice oder auch um beliebige andere Arbeitsplätze unterwegs handeln. Die Mitarbeiter würden dazu einheitlich mit dienstlichen Notebooks ausgestattet.

In Hinsicht auf das IPTK-System könnte ein Arbeitsplatz daher also mit einem kabelgebundenen IP-Tischtelefon, einem DECT-Telefon, einem Mobiltelefon (dienstlich oder privat) oder mit einem Softphone und Headset zur Nutzung auf dem besagten Notebook ausgestattet sein.

Der zweite Schwerpunkt ist die Nutzung von Microsoft Teams (Office 365, E5-Lizenz) für alle Mitarbeiter. Hier kommt es auf eine bestmögliche Integration von MS Teams in das neue IPTK-System an.

Diese Ausschreibung soll zu einem schlüssigen Gesamtkonzept für die Kommunikationslösung der Stadt Bochum führen. Die konkrete Aufteilung der Nebenstellen auf Softphones, IP-Telefone usw. ergibt sich aus dem tatsächlichen Bedarf und aus der vorgeschlagenen Lösung für ein hochverfügbares IPTK-Systems.

Leistungen:

- Lieferung, Inbetriebnahme und Betrieb von Telekommunikationssystemen mit allen zugehörigen Systemteilen, Endgeräten und Software

- Unterstützung des Auftraggebers in der Betriebsphase durch Bereitstellung einer Kundenhotline

- Wartung von Geräten und Software

- Schulung

- Projektmanagement

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf der Grundlage von Bewertungskriterien.

Einige Angaben beziehungsweise die Vorlage von Dokumenten sind zwingend erforderlich und in der Bewertungsmatrix (Anlage 4) als Ausschlusskriterium (A) gekennzeichnet.

Wie in den Abschnitten des Dokumentes "Bieteraufforderung IPTK" beginnend mit 3.5 beschrieben, sind zur Vereinfachung der Erteilung der Informationen zu den Eignungskriterien Formblätter vorgegeben.

Bewertungskriterien dienen zum Vergleich der Teilnahmeanträge. Hier erfolgt eine

Punktebewertung der Angaben der Teilnehmer. Daraus ergibt sich eine Rangfolge der Teilnahmeanträge.

Es ist vorgesehen, die Anzahl der Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auf der Grundlage dieser Bewertung auf maximal 5 Bewerber zu reduzieren.

Folgende Bewertungskriterien werden festgelegt:

- Unternehmensdarstellung (vergl. Ziffer 3.9) 5,0%

- Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit (vergl. Ziffer 3.9) 5,0%

- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vergl. Ziffer 3.10) 15,0%

- Zuverlässigkeit (vergl. Ziffer 3.11) 10,0%

- Technischer Service und Wartung (vergl. Ziffern 3.1 und 3.12) 25,0%

- Gesamtkonzept (vergl. Ziffer 3.1) 25,0%

- Migrationskonzept 10,0%

- Teilnehmerpräsentation 5,0 %

Die Bewertungskriterien mit allen Details und die jeweils zu erzielenden Punktzahlen sind in der als Anlage 4 beigefügten Bewertungsmatrix aufgeführt.

Die Unternehmensdarstellung und alle weiteren geforderten Angaben können durch die Bewerber frei gestaltet werden. Qualität und Inhalt dieser Bestandteile der Teilnahmeunterlagen dienen der

Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß den Bewertungskriterien.

Vorgeschlagene Produkte oder Produktfamilien jeweils mit Hersteller und Typenbezeichnung, und zwar für Geräte und Softwareausstattung, sind in Anlage 8 einzutragen. Weiterhin sind Informationen, Beschreibungen, Prospektmaterial usw. der angebotenen Produkte den Teilnahmeunterlagen

beizufügen.

Der Teilnahmewettbewerb wird mit der Präsentation der Teilnahmeanträge der bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl abgeschlossen. Für die Bewerberpräsentationen wird von der Stadtverwaltung eine einheitliche Agenda vorgegeben, die mit der Einladung zur Präsentation übermittelt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:

Ich/Wir erkläre(n), dass

- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des

Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des

Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der

Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in

ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils

auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

oder

10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des

Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),

- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht

- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder

kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen

Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im

Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.

Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und

eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

----------

Unternehmensdarstellung:

a) Unternehmensdarstellung des Bewerbers

b) Auszug Berufs- oder Handelsregister

c) Auszug Gewerbezentralregister (wird von der Stadt Bochum eingeholt)

d) Eigenerklärung über Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Bankerklärung oder Erklärung über Berufshaftpflichtversicherung

b) Nachweis Haftpflichtversicherung für Sachschäden

c) Nachweis Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

d) Erklärung über Gesamtumsatz sowie für den Umsatz mit in diesem Verfahren gleichwertigen Leistungen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre

Angaben zur Dauer der Beschäftigung mit dem Themengebiet (Jahre)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Mindestens drei Referenzen der in den letzten Jahren (Fertigstellung in 2019 bis 2022) erbrachten Leistungen für vergleichbare Aufträge hinsichtlich Größe und Umfang der Lieferungen und Leistungen, möglichst auch aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber

b) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität

c) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

d) Zeitplan

e) ggf. Eigenerklärungen Bietergemeinschaften

f) ggf. Eigenerklärungen Unterauftragnehmer/Eignungsleihe

- Zertifizierung des Unternehmens (ISO-9001, ISO-14001, ISO 27001, ISO 50001, DIN, EN)

- Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen für Hardware, Firmware und Software

- Möglichkeit der Auditierung durch den Auftraggeber

Technischer Service und Wartung

- Arbeitsteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

- Routinewartung in festgelegten Zeitintervallen

- Vorgehensweise beim Ausfall von Endgeräten, Baugruppen, Media Gateways, bei Störungen

- Angabe von realisierbaren Wiederherstellungszeiten

- Fernzugriff/Fernwartung: Falls der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung mittels Fernzugriff/Fernwartung zu erbringen, ist das Sicherheitskonzept zu beschreiben

- Bereitstellung eines telefonischen Supports

- Zugang zum elektronischen Ticketsystem des Bewerbers

- Weiterentwicklung, Fehlerbehebung und Anpassung der Endgeräte, Baugruppen, Media Gateways und Software

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.

Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.

Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 11.11.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.

---

Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 (2) VgV werden vorbehalten.

---

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYDCN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022

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Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hilden
Hille
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
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Lüdenscheid
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