HR-Managementsystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kk-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HR-Managementsystem
Auftraggeber ist die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) Bedarfsträger sind die von der Knappschaft Kliniken Service GmbH vertretenen Einrichtungen. Die KKSG beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und betriebsbereite Installation sowie den Betrieb einer einheitlichen Personalmanagementsoftware (Human Ressources Management Software (HRMS)) für die Knappschaftskrankenhäuser und weitere Gesellschaften im Verbund der Knappschaft Kliniken, welche von der zentralen Servicegesellschaft, der Knappschaft Kliniken Service GmbH, mit einer zentralen und derzeit 7 dezentralen Bearbeitungseinheiten genutzt werden wird.
Die Inhalte der Leistungspflichten ergeben sich nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Weitere Informationen und Inhalte der Leistungspflichten ergeben sich aus Anlage 3 (KKSG_ Anlage 3 _Anforderungskatalog). Die Einführung des HRMS soll stufenweise nach Abschluss der organisatorischen Maßnahmen ab Januar 2024 in den Knappschaftskliniken erfolgen. Die näheren Einzelheiten dazu sind der Anlage 3 – Anforderungskatalog zu entnehmen. Jeweils im Anschluss an die erfolgte Inbetriebnahme des funktionsfähigen Systems und die entsprechende Teilabnahme erfolgt die Servicephase.
Der Vertrag hat nach der Gesamtabnahme des HRMS eine Laufzeit von 60 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch die Auftraggeber gekündigt wird.
Unter den Bewerbern, welche die aufgestellten Eignungskriterien erfüllen und die Eignungsnachweise erbringen, wird über vergebene Punkte aus den Kriterien Referenzen und Mitarbeiterentwicklung eine Rangfolge gebildet:
- Die Qualität von jeder der drei geforderten Mindestreferenz wird nach deren Komplexität mit Punkten bewertet. Pro Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Anstatt der Maximalpunktzahl können auch weniger Punkte vergeben werden, so z.B., wenn eine Referenz nur auf die Einführung der Personalabrechnung fokussiert, nicht jedoch auf das Personalcontrolling.
- Für die Mitarbeiterentwicklung erhält der Bieter maximal 20 Punkte, davon jeweils 10 für eine stetige Mitarbeiterentwicklung und einen hohen prozentualen Anteil der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Consulting an der Gesamtanzahl. Der Bieter mit der besten (prozentualen) Mitarbeiterentwicklung, bzw. dem besten (prozentualen) Anteil in den vorstehenden Bereichen erhält jeweils die Maximalpunktzahl. Alle übrigen Bieter erhalten Punkte im jeweiligen Verhältnis.
Die Bieter auf den ersten drei Rangplätzen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit mehrere Bieter auf dem letzten (dritten) Platz, werden von diesen alle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 5 Mio. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung (Anlage 08) ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Selbsterstelle Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
- Mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge zur Lieferung und betriebsbereiten Installation eines Personalmanagementsystems sowie anschließender Serviceleistungen ( z.B. Durchführung der Abrechnungsläufe, Erstellung der Belege, Meldewesen, Erstellung der Bankdateien, IKS, Troubleshooting, Updates, Tarifänderungen, gesetzliche Änderungen ) in einem oder mehreren Krankenhäusern (einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträgergesellschaften oder Verbünden von Krankenhäusern) in Form einer Liste (vgl. Anlage 09) der in dem Zeitraum (seit dem 01.01.2019) erbrachten wesentlichen Leistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung; Name des Referenznehmers; Auftragswert, Personalumfang des Referenzgebers; Erbringungszeitpunkt; öffentlicher oder privater Empfänger; Komplexität der Referenz; Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
- Der Bewerber/Bieter hat Nachweise (selbsterstelle Eigenerklärung) zur Mitarbeiterentwicklung der Jahre 2019 bis 2021 unter Differenzierung in die Bereiche Support, Entwicklung, Projektmanagement/Consulting, Vertrieb und Sonstiges darzustellen.
- Der Anbieter muss nachweisen (selbsterstelle Eigenerklärung), dass er technische Fachkräfte im Zuge der Leistungserbringung einsetzen kann, deren fachliches Knowhow neben der Kenntnis der Software auch fundierte Kenntnisse der betroffenen Prozesse in Personalabteilungen (möglichst eines Krankenhauses) umfasst. Mit dem Teilnahmeantrag sind daher Mitarbeiterprofile des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters beizufügen aus denen die Erfüllung der vorstehenden Anforderungen hervorgeht.
Jeder Bewerber/Bieter soll mindestens drei (3) Referenzen einreichen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Der Bewerber/Bieter hat daher mit seinem Teilnahemantrag eine entsprechende Eigenerklärung (Anlage 12) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Vergabe-Plattform "subreport ELViS". Fragen zu der Ausschreibung, den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabe-Plattform „subreport ELViS“ an die Kontaktstelle zu richten. Auch Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation werden elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
- Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 7) abzugeben.
- Beabsichtigt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter in seinem Teilnahmeantrag/Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben (Anlage 10), diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]