Rahmenvereinbarung Schulmöbel Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0817
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schulmöbel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von Schulmöbeln an allen Düsseldorfer Schulen für den Zeitraum vom 01. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2025
Klassenmobiliar
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von Klassenmobiliar
Schränke und Regale
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von Schränken und Regalen
Mobiliar zur flexiblen Raumnutzung
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von Mobiliar zur flexiblen Raumnutzung
Besprechungsmobiliar
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von Besprechungsmobiliar
PC-Tische und Büromobiliar
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von PC-Tischen und Büromobiliar
Flexible Tische mit Funktion
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rahmenvereinbarung über die Lieferung (und ggfs. Montage) von flexiblen Tischen mit Funktion
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt;
2.) Eigenerklärung zur Nichterfüllung vergaberechtlicher Ausschlussgründe gem. Formular ZV2;
3.) Im Falle von Bietergemeinschaften oder beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen sind die Erklärungen nach den zutreffenden Formulare ZV3 bis ZV5 abzugeben.
1.) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
o für Personenschäden 1.000.000 EUR und
o für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.000.000 EUR;
2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 2 Jahre).
1.) Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagement-Systeme, aus dem hervorgeht, dass der Bieter die Anforderungen der Norm DIN EN 9001 in Bezug auf Entwicklung, Herstellung und Betrieb von Schulmöbeln erfüllt;
2.) Detaillierte Unternehmensdarstellung, aus der hervorgeht, durch welche Personal- und Geschäftsausstattung der Bieter in der Lage ist, die Produkte in der vorgeschriebenen Ausführungszeit zu liefern und einzubauen (z.B. Anzahl und Qualifizierung des zur Verfügung stehenden Personals, Fuhrpark, Zusammenarbeit mit Drittfirmen etc.);
3.) ggfs. Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit der Produkte (siehe Ziffer 4 der allgemeinen Leistungsbeschreibung);
4.) Darstellung der Möbelkennzeichnung in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage "Kennzeichnung der Schulmöbel".
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter die Erfüllung der in den Anlagen "Serviceleistungen" und "Umweltfreundlichkeit" beschriebenen Anforderungen.
2.) Der Bieter hat die im Dokument "Modellbeschreibungen Modell zur Bemusterung alle Lose.pdf" geforderten Angaben zu den Prdukten der von ihm angebotenenen Losen zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.