Kehrmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: EU_2022_003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usb-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kehrmaschinen
Die Ausschreibung beinhaltet 3 Lose mit insgesamt 7 Kehrmaschinen von 3,5 t - 15 t Gesamtgewicht.
2 x Großkehrmaschine mit Wechselsystem 5,5-6,5 m³
2 x Fahrgestell und Kehraufbau für Großkehrmaschine mit Wechselsystem 5,5 - 6,5 m³ (Aufnahme rechts) Aufbau mit Zusatzmotor
3 x Kompaktkehrmaschine 4,5 t - 5t
3 x Fahrgestell und Aufbau für Kompaktkehrmaschine 4,5 t - 5 t mit Allradlenkung
2 x Kleinkehrmaschine 3,5 t
2 x Fahrgestell und Aufbau für Kleinkehrmaschine 3,5 t mit Knicklenkung und Wechselaufbausystem
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:
- den Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
oder
- sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder der Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, diesen Nachweis auf andere Weise zu führen
und
- den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, der nicht älter als sechs Monate ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:
- Aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind, und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten,
und
- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 letzter Hs. VgV.
Die Auftraggeberin behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis einzuholen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- je Los für mindestens fünf Stück Fahrzeuge Referenzen über früher ausgeführte nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums, einer Beschreibung der erbrachten Leistung, anhand derer die Vergleichbarkeit der Referenzleistung geprüft werden kann sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
und
- eine Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDEGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.