Lieferung von 2 x HLF 20 gemäß DIN 14530-27 für die Feuerwehr der Stadt Menden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 x HLF 20 gemäß DIN 14530-27 für die Feuerwehr der Stadt Menden
Lieferung von 2 x HLF 20 gemäß DIN 14530-27 für die Feuerwehr der Stadt Menden bestehend aus:
Los (1) Fahrgestell (2x) Los (2) Aufbau (2x) Los (3) Beladung (2x)
Fahrgestell (2x) für jeweils ein HLF 20 gemäß DIN 14530-27
Stadt Menden
Lieferung Fahrgestell (2x) für jeweils ein HLF 20 gemäß DIN 14530-27
siehe LV in den Vergabeunterlagen
Aufbau HLF 20 (2x) für jeweils ein HLF 20 gemäß DIN 14530-27
Stadt Menden
Lieferung Aufbau HLF 20 (2x) für jeweils ein HLF 20 gemäß DIN 14530-27
siehe LV
Beladung HLF 20 (2x) für jeweils ein HLF 20 gemäß DIN 14530-27
Stadt Menden
Lieferung von Beladung HLF 20 (2x) für jeweils ein HLF 20 gemäß DIN 14530-27
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Fahrgestelle
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Aufbau
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Beladung
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html