SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA009

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-service.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-bochum.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-Bottrop.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Püttlinge
NUTS-Code: DEC Saarland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-saar.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-vest.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergmannsheil-buer.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-westfalen.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmaasklinikum.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Knappschaft Kliniken
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Kauf von SPOT Monitoren, Zubehör, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien der Firma Welch Allyn/Hillrom. Entsprechende Technik wird bereits in allen Knappschaft Kliniken eingesetzt. Schätzungsweise sollen rund 125 weitere Geräte gekauft werden. Um die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nachvollziehbar zu machen, erfolgt ein Vertriebswettbewerb.

In die Rahmenvereinbarung werden alle Bieter aufgenommen, die ein vollständiges Angebot abgegeben und die Eignungskriterien erfüllt haben. Für die Vornahme von Einzelaufträgen wird eine Rangfolge nach der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote vorgenommen. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100% der Preis maßgeblich. Die Einzelaufträge erfolgen dann entsprechend der Rangreihenfolge. Abweichungen von der Rangreihenfolge sind zulässig, wenn:

• aufgrund von Preisänderungen seitens eines Auftragnehmers eine wirtschaftlichere Bestellung bei einem anderen Rahmenvertragspartner möglich ist

• ein Auftragnehmer die in einem Einzelauftrag festgelegte Reaktionszeit oder die geforderte Qualität der Aufgabenerledigung nicht einhalten kann.

Die Preise im Preisblatt sind Festpreise und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Die dazu angegebenen Mengen spiegeln den geschätzten Bedarf. In Bezug auf Zubehör, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien kann der Bedarf höher ausfallen. Eine Mindestabnahme oder mengenmäßige Begrenzung wird nicht festgelegt. Die tatsächliche Begrenzung ergibt sich aus der Begrenzung der abrufberechtigten Stellen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nach Zuschlag bestellten Mengen.

Der Auftragnehmer übernimmt Verkauf und Lieferung. Nach Bedarf führt der Auftragnehmer eine Ersteinweisung im Zusammenhang durch. Grundsätzlich werden Folge-Einweisungen (z.B. bei Personalwechsel) durch das Klinikpersonal selbst vorgenommen. Ggf. notwendige Wartungs- und Servicearbeiten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Rechnungs- und Lieferadressen werden von den jeweiligen Auftraggebern bei der Bestellung angegeben. Die Rechnungs- und Lieferanschriften werden vom Auftragnehmer bei Bedarf kostenlos geändert/ergänzt. Erfüllungsort ist beim jeweiligen Auftraggeber bzw. an der in der Einzelbestellung angegebenen Anlieferadresse. Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei.

Sollte der Hersteller einen Artikel ohne Nachfolgemodell abkündigen entfällt der Artikel. Der Auftragnehmer kann Nachfolgeartikel anbieten. Ein Nachfolgeartikel muss mindestens die Anforderungen an das Vorprodukt erfüllen und darf bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis nicht teurer sein als das Vorprodukt. Zur Bemessung werden zu den im Preisblatt abgefragten Artikeln Rabattsätze auf den allgemeinen Listenpreis des Herstellers) abgefragt. Bei Nachfolgemodellen wird der Auftragnehmer einen identischen Rabattsatz gewähren. Im Fall neuer Modelle werden die Parteien abstimmen, unter welche Rabattklasse das neue Modell einzugruppieren ist. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird das neue Modell nicht Bestandteil des Vertrages. Änderungen der Preise können grundsätzlich eine Änderung der Rangfolge unter den Rahmenvertragspartnern bedingen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 114-320832
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

SPOT Monitore für Knappschaft Kliniken

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf

die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene

Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de

r Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)

die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe

des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei

Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information

geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es

nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022

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