Erweiterung VM-Backupsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 804-35419021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung VM-Backupsystem
Beschaffung eines 6 Knoten-Cluster
Karlsruher Institut für Technologie Englerstraße 11, Geb. 11.40 76131 Karlsruhe
Das SCC verfolgt seit Jahren konsequent die Strategie der Virtualisierung von Serversystemen sowohl für Systeme des SCC (u.a. Exchange-Mailsystem, SAP) als auch für OEs, welche die Bereitstellung virtueller Systeme (VM = Virtual Machine) als Dienst des SCC nutzen.
Aufgrund der stetig steigenden, intensiven Nutzung der Virtualisierungsumgebung (VMware) muss die Backup-Umgebung für die virtuellen Systeme, welche aktuell aus mehreren System-Cluster der Fa. Cohesity besteht, erweitert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung VM-Backupsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sva.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0365RS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechts-verletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antrag-steller den gerügten Verstoß gegen Verga-bevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.