Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.33 - 0914/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt
Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt
Wiesbaden
Lieferung und betriebsfertige Installation von 5 Arbeitsplatztischen mit integrierter Medien-, Tastatur- und Maussteuerungseinheit (Touch-Panel); 6 Stück 55"-TV, zusammengeschaltet als Display-Wall; 1 Stück Medien-, Tastatur- und Maussteuerungssystem für 18 beigestellte Rechner. Davon sind 13 Rechner mit insgesamt 26 aufzunehmenden, zu überwachenden und zu verwaltenden digitalen Videodatenströmen (DisplayPort-Schnittstelle), deren Remote-Tastatur- und -Maussteuerung sowie 5 Einsatzleitstellen-Arbeitsplatz-PCs mit Tastatur, Maus und je 2 Monitorausgängen), Verteilung der Videosignale auf insgesamt 16 Monitore (2*5 APCs + 1*6 Monitore/TVs der Display-Wall) gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leitstandertüchtigung für das Bundeskriminalamt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.2 : Die Anzahl elektronisch eingereichter Angebote beträgt entgegen obiger Angabe 1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.