Rahmenvertrag Kopiersysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-05-0054
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Lohmar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kopiersysteme
Lieferung von Kopiersystemen im Rahmen eines Mietvertrages (Full-Service Vertrag).
Rathaus Rathausstraße 4 53797 Lohmar, Stadthaus Hauptstraße 27-29 53797 Lohmar, Bauhof der Stadt Lohmar Schlesierweg 15 53797 Lohmar, Gesamtschule Lohmar (Standort I) Hermann-Löns-Straße 35 53797 Lohmar, Gesamtschule Lohmar (Standort II) Donrather Dreieck 8 53797 Lohmar, Gemeinschaftsgrundschule Birk Birker Straße 8 53797 Lohmar, Gemeinschaftsgrundschule Donrath Schulstraße 8 53797 Lohmar, Gemeinschaftsgrundschule Lohmar Hermann-Löns-Straße 37 53797 Lohmar, Gemeinschaftsgrundschule Wahlscheid Krebsaueler Straße 65 53797 Lohmar, Gymnasium Lohmar Donrather Dreieck 14 53797 Lohmar
Lieferung von 24 Kopiersystemen der Verwaltung, Druckerei und Schulen inkl. Service/Wartung im Rahmen eines Mietvertrages (Full-Service).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDYWGKEAPG0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130