Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur an Interaktive Touch Dispalys (ADVANTouch Tafels) Lieferung und Installation zum Abruf von Einzelabruf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2644
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 182-514538)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rems-Murr-Kreis-Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Ergänzung der bestehenden Infrastruktur an Interaktive Touch Dispalys (ADVANTouch Tafels) Lieferung und Installation zum Abruf von Einzelabruf
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung über die Lieferung, die Montage und den Support von interaktiven Touch-Displays zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erweiterung der bestehenden ADVANT Touch Tafeln. Diese wurden im Jahr 2021 im Rahmen der Ausschreibung LRAWN_17-2021 von 2021 beschafft und installiert. Aus Gründen der Einheitlichkeit der Bedienung und Systemadministration wird vom Gebot der Produktneutralität zulässigerweise abgewichen und Produkte der Firma ADVAN-Touch vorgegeben.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, wird mit dem vorliegen-den Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Hierbei sind im Einzelabruf die jeweils maßgebliche Produkt-Generation oder neuer anzubieten (vgl. § 4 Abs. 6 des Rahmenvertrags).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen