Securityausschreibung Blumenhof 4 u. Zehnthofstr. 10+12 Referenznummer der Bekanntmachung: JSA 2022.06

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-183d12cb35f-295e106de372b9d9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Securityausschreibung Blumenhof 4 u. Zehnthofstr. 10+12

Referenznummer der Bekanntmachung: JSA 2022.06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Securityausschreibung Blumenhof 4 u. Zehnthofstr. 10+12

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Pforzheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

der Sicherheitsdienstleistung für die Liegenschaften des Jobcenters Pforzheim und des Jugend- und Sozialamtes

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60,00
Kostenkriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optional 2024 und 2025

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Verlängerung 2024 und 2025

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (aus dem Jahr 2021),

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (aus dem Jahr 2021),

- aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers (Belegart OB) zur direkten Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen,

- aktueller Auszug des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zur direkten Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen

- Nachweis zur Zertifizierung nach ISO 9001 ff

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue

- Angabe über den Umsatz für Sicherheitsleistungen, Bestreifung bei Gebäuden sowie Alarmaufschaltung und -verfolgung aus den letzten drei Geschäftsjahren

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personenschäden: min. 3.000.000 €

- Sach- und Vermögensschäden: min. 1.000.000 €

- Schlüsselverluste: min. 30.000 € aus dem Jahr 2021

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 S. 6 Nr. 1 Gewerbeordnung

(bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der Sachkunde als erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen)

- Technische Ausrüstung zur Auftragsdurchführung (keine Prospekte, sondern speziell auf die Objekte und Tätigkeiten bezogen)

- Eigenerklärung zur Betriebsgröße und Anzahl der Vollzeit- und geringfügig Beschäftigten, zur Gewährleistung für Urlaubs- und Krankheitsvertretung. (Firmenprospekte werden nicht als Eigenerklärung akzeptiert)

- Referenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Sicherheit in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekte mit hohem Publikumsverkehr umfassen. (Dies ist im Zweifel schriftlich darzulegen). Mindestens eine der Referenzen muss Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 € netto pro Jahr betragen.

- Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Alarmaufschaltung und -verfolgung in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekten mit hohem Publikumsverkehr umfassen und der Auftragswert mindestens 75.000 € netto pro Jahr beträgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich

verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu

veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und

uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu

stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten

elektronisch zu führen.

Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV

ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.

Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die

Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers

Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für

Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt

Pforzheim teilnehmen wollen?

• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL

oder das Kiosk-System

• Download der Software "Bietercockpit" für die

Angebotserstellung

• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch

• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der

Vergabeunterlagen

• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt

Pforzheim

• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe

• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den

Staatsanzeiger Baden-Württemberg

• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf

der Abgabefrist eingesehen werden können.

Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei

zur Verfügung gestellt.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die

elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des

Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen

stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden

Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein

postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform

erfolgt nicht.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":

Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens sind bis zum 12.11.2022, 16:00 Uhr

ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform

Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die

ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)

Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der

vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht

ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist

beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des

Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle

ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische

Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-

Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen

haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der

Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3, Antrag

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren

festgestellt

worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er

die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn

Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen

wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den

Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die

Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der

Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die

Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten

soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022

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Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
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Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
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Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
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Hambrücken
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Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
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Hemsbach
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Herbrechtingen
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Heuchlingen
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Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
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Igersheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
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Isny im Allgäu
Ispringen
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Königheim
Königsbach-Stein
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Schwäbisch Hall
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Seebach
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Simmozheim
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Tuttlingen
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Ühlingen-Birkendorf
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Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
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Vellberg
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Vöhrenbach
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Waldbrunn
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Walheim
Walldorf
Walldürn
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Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten