Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hochmechanisierter und motormanueller Holzernte sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ville-Seen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/04/014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hochmechanisierter und motormanueller Holzernte sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ville-Seen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vergibt die Leistung zur Erbringung von hochmechanisierter Holzernte (HMHE), motormanueller Holzernte (MMHE) und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk (FBB) Ville-Seen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft an einen Auftragnehmer.
Der Einsatz erfolgt im FBB Ville-Seen; im Bereich Köln, Hürth Brühl und Erftstadt.
Gefordert wird die Aufarbeitung von Laubholz verschiedener Baumarten im Rahmen von Durchforstungsmaßnahmen; sowohl als Lang- als auch als Kurzholzaufarbeitung.
Aufgrund der unterschiedlichen Sortiments- und Baumartenstruktur ist eine Kombination aus teilmechanisierter Aufarbeitung inkl.
Holzbringung sowie motormanueller Aufarbeitung und Holzbringung grundsätzlich vorzuhalten.
Kurzfristige Mitarbeit bei Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen etc. wird erwartet.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Forstbetriebsbezirk Ville-Seen 50374 Erftstadt-Köttingen Die Leistungserbringung erstreckt sich auf den Forstbetriebsbezirk (FBB) Ville-Seen im Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft.
Den Vergabeunterlagen ist eine Übersichtskarte beigefügt.
Zudem kann Kartenmaterial mit Informationen über den o.a. Forstbetriebsbezirk über das Portal waldinfo.nrw (https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo.html) abgerufen werden.
Hinweis: Informationen zu Forstamts- und Reviergrenzen lassen sich unter dem Reiter "Kataster und Verwaltung" einblenden.
Die Aufteilung der Leistungsmengen (Schätzmengen pro Vertragsjahr) auf die einzelnen Leistungsbestandteile lautet wie folgt:
Einschlag inkl. Holzbringung im hochmechanisierten Arbeitsverfahren (überwiegend mit Vorfällen): ca. 3.200 fm
Einschlag im motormanuellen Arbeitsverfahren: ca. 300 fm
Holzbringung aus motormanueller Aufarbeitung: ca. 300 fm
Es handelt sich hierbei um Schätzmengen, die auf Grundlage von Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen kalkuliert wurden, die jedoch nicht garantiert werden können. Der tatsächliche Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann daher niedriger oder höher ausfallen als in aktueller Ausschreibung angegeben.
Zudem kann es zu Überschneidungen der drei Leistungsarten kommen, sodass eine explizite Mengenaufteilung in die drei Bereiche nicht möglich ist.
Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Leistungsverzeichnisse, die Bewerbererklärung und die AGB Forst NRW verwiesen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.01.2023 und endet zum 31.12.2023.
Die Rahmenvereinbarung kann über die oben genannte Vertragslaufzeit hinaus um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit der Auftraggeber nicht die Kündigung bis zum 31.09.2023 erklärt. Die
Gesamtvertragslaufzeit beläuft sich maximal auf zwei Jahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, über die benannten Schätzmengen hinausgehend zusätzlich Optionsmengen je Maßnahme und je Vertragsjahr in Höhe von jeweils 20% der jeweiligen Schätzmenge zu beauftragen. Eine Verpflichtung zum Abruf dieser
Optionsmengen besteht jedoch nicht.
Diese Angabe dient lediglich als Hilfestellung für eine mögliche Preiskalkulation, da die Schätzmengen in ihrer aktuellen Höhe so bereits nicht fix garantiert werden können und die 20%-Erweiterung somit in Abhängigkeit von dem tatsächlich anfallenden Bedarf steht.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, neben der hochmechanisierten Holzernte inkl. Holzbringung, der motormanuellen Holzernte und der Holzbringung, auch Kombiverfahren wie teilmechanisierte Aufarbeitung inkl. Holzbringung und motormanuelle Aufarbeitung inkl. Holzbringung sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen abzurufen.
Es kann bei Bedarf und nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in beidseitigem Einvernehmen ein früherer Leistungsbeginn als der 01.01.2023 vereinbart werden.
Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate muss vorliegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer hat zudem Folgendes zu erbringen:
- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie die Bewerbererklärung dazu verwiesen.
Zwingend einzureichende Unterlagen:
- Angebotsblatt 1 bis 3 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Excel-Vordruck
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vordruck
Abschnitt IV: Verfahren
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vergibt die Leistung zur Erbringung von hochmechanisierter Holzernte (HMHE), motormanueller Holzernte (MMHE) und Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ville-Seen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft. Abgeschlossen wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über die oben genannten Leistungen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023, optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal zwei Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Spätsommer/Herbst 2023, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Spätsommer/Herbst 2024.
Hinweise zur Kommunikation:
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen, Anmerkungen und Antworten ausschließlich schriftlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.
Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur schriftlich über dieses Medium.
Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten der Vergabestelle zeitnah zur Kenntnis zu nehmen und, wenn dazu aufgefordert, auf diese fristgerecht zu reagieren.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege, z.B. telefonisch oder per E-Mail, zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Hierbei reicht die Textform. Angebote, die auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, postalisch, per Fax oder über den Bereich "Kommunikation") eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ebenfalls ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen mit der Angebotsabgabe wird auf der Supportseite von der Fa. Cosinex im Vergabeportal Unterstützung angeboten.
Zudem finden Sie eine Hilfestellung zum Vergabemarktplatz NRW auch unter https://www.youtube.com/channel/UCC2qSO_PVjLr86u0b87emgw.
Dem Bieter wird für das Bearbeiten und Erstellen des Angebotes keine Entschädigung gewährt.
Hinweise zu den einzureichenden Formularen:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme.
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYTY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen