Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für Graue Flecken in der Gemeinde Rosenberg (Ostalbkreis)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenberg
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-rosenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für Graue Flecken in der Gemeinde Rosenberg (Ostalbkreis)
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA- Netzinfrastruktur (FTTB) zur Erschließung unterversorgter Gebiete (Graue Flecken), einschließlich weiterer Leistungen.
Das Projekt wird aus Bundes- und Landesmitteln (BW) gefördert.
Überschlägige Mengenangaben der zu planenden Baumaßnahme gemäß Grobplanung:
- 480 Hausanschlüsse
Gemeinde Rosenberg und Teilorte
Die Gemeinde Rosenberg beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen.
Zur Finanzierung sollen verschiedene Förderungen auf Landes- und Bundesebene beantragt werden.
Für den Bereich der Beratungs- und Planungsleistungen liegt bereits eine Bewilligung vor.
Aufgrund des erwarteten Honorarvolumens für die Planungsleistungen über dem EU-Schwellenwert wird die Leistung in einem Vergabeverfahren gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben.
Die detaillierte Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung ist nachstehender Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gemeinde Rosenberg, vertreten durch Bürgermeister Tobias Schneider liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Im Zuge des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Richtlinie: „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) werden Zuschüsse beantragt.
Rosenberg ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen bereits fest.
Für den Ausbau der „Grauen Flecken“ im Gemeindegebiet wurde keine dezidierte Grobstrukturplanung erstellt. Es existiert eine Strukturplanung der Fa. TKI aus dem Jahre 2016, die jedoch noch nicht das aktuelle Material- und Faserkonzept des Bundes enthält. Die in den vergangenen Jahren sowohl von der Gemeinde (innerörtlicher Ausbau) als auch vom Ostalbkreis (Backbone) errichtete Breitbandinfrastruktur muss bei der Planung des Ausbaus der „Grauen Flecken“ berücksichtigt werden.
Des Weiteren wurde eine Grobkostenschätzung erstellt. Die Gesamtkosten inkl. Planung liegen bei ca. 3,5 Mio. € netto. Für die Planung und Kalkulation ist von ca. 480 Hausanschlüssen auszugehen.
Bereits fertiggestellte Trassen (Bestandsinfrastruktur):
Im Zuge des Backbonebaus und des innerörtlichen Ausbaus sowie bei verschiedenen Mitverlegungen wurden bereits Trassen hergestellt und teilweise in Betrieb genommen. Die bestehenden Trassen und bestehenden kommunalen Aktivstandorte (PoP, MFG) sind zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren. Die Daten werden als PDF-Datei oder als shape-Datei von der Gemeinde zur Verfügung gestellt (nach Abschluss Teilnahmewettbewerb).
Ebenso sind die in den Anlagen aufgeführten Abwasserstationen mit einem FTTB-Anschluss zu versorgen.
Fristen:
Der Auftragnehmer ist angehalten unmittelbar nach Beauftragung mit der Planung zu beginnen, bzw. diese bis Herbst 2023 abzuschließen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2024 ist zu ermöglichen.
Die Fertigstellung soll bis Ende 2025 erfolgen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise und bei nicht vorliegen von vergaberechtliche Ausschlussgründen gemäß Ziffer III 1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Bewerber, welche die geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, die den Form- und Mindestanforderungen genügen, werden nur diejenigen zum weiteren Verfahren zugelassen, die die höchste Punktezahl gemäß Kriterienkatalog aufweisen. Dabei erfolgt die Punktevergabe wie folgt (vollständiger Kriterienkatalog siehe Anlagen):
- Umsatz: 5 Punkte
- Personalbestand: 5 Punkte
- Referenzen: 90 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Auftragnehmers und Projektleiters, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. oder vergleichbarer Bachelor bzw. Master zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). (Arbeitsgemeinschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Im Falle der beabsichtigen Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer muss der Unterauftragnehmer ebenfalls teilnahmeberechtigt sein.) 2. Nachweis über eine gültige Eintragung in das Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 1 Jahr), gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L94/65).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
5. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (sofern beabsichtigt), aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ein von dieser bevollmächtigter Vertreter ergeben.
6. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe gemäß §47 VgV (ggf. einheitliche europäische Eigenerklärung gemäß §50 VgV.
7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
8. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
9. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
10. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
1. Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers oder der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV), nachgewiesen mittels entsprechender Jahresabschlüsse oder in Form eines Nachweises durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.
Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz (netto)in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a erzielt.
Bei Bietergemeinschaften darf der Umsatz aller Mitglieder addiert werden.
Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
2. Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahl der letzten 3 Kalenderjahre in Vollzeitäquivalenten, also nur Beschäftigte die Planungsleistungen im vergleichbaren Bereich erbringen (ohne Verwaltung, Sekretariat, Geschäftsführung) aufgeteilt nach den Berufsgruppen (Planungsleitung, Ingenieur, Techniker, sonstige operative Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt zur Bewerbung zu verwenden. Für das Erreichen der maximale Punktzahl sind mindestens 6 Mitarbeiter im Jahresdurschnitt der Bezugsjahre erforderlich.
3. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung.
Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
1. Eigenerklärung Firmenprofil.
Darlegen der Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens, sowie Angaben zur Leistungsfähigkeit und technischen Ausstattung.
2. Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV.
Anhand einer Referenzliste, in welcher die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, dargelegt sind, wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Höhe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber der Dienstleitung (inkl. Anlage öffentlich oder privat) zu nennen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
3. Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren vom 01.01.2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers von Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung von passiven Netzwerkinfrastrukturen einschl. Netzdokumentation hervorgehen. Referenzprojekte, die vor dem 01.01.2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Punktzahl sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein vergleichbare Planungsaufgabe (NGA-Netz von passiver Netzinfrastruktur). Der durch den Bieter erbrachte Leistungsumfang ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichbar
- Das Referenzprojekt ist von vergleichbarer Größenordnung (Herstellungskosten ≥ [Betrag gelöscht] EUR netto)
- Bei dem Referenzprojekt wurde die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht.
- Bei dem Referenzprojekt wurden durch den Bieter die erforderliche Netzdokumentation vor dem Hintergrund einer vergleichbaren öffentlichen Förderkulisse erbracht (GIS-und Dokumentationsvorgaben von Bund,
Land BW, Komm.Pakt.Net und vgl.) - Das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Phase der örtlichen Bauausführung oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Wertung der Kriterien sind der Anlage Kriterienkatalog zum Teilnehmerwettbewerb zu entnehmen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn alle Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
4. Eigenerklärung über Name, Alter, Berufserfahrung, Qualifikation der Projektleiter / der Projektleiterin, des Stellvertreters / der Stellvertreterin sowie des Bauleiters / der Bauleiterin und des Stellvertretenden Bauleiters / Bauleiterin.
5. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte vor.
Projekt- und Bauleiter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Weitere Bedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben der dort genannten Förderprogramme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Maßnahme (Ende).
Die Leistungen der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme sowie die Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) müssen bis zur genannten Frist vollumfänglich abgeschlossen sein.
Die Planer sind angehalten Teilabschnitte wo möglich bereits früher fertigzustellen und die entsprechende Dokumentation abzuschließen, mit dem Ziel, diese Teilbereiche vor Abschluss der Gesamtmaßnahme abzurechnen und die entsprechenden Zuschüsse abzurufen.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).