Klärschlammverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: FB9-2022-10-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederkassel
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53859
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abwasserwerk-niederkassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammverwertung
Thermische Klärschlammentsorgung von mechanisch entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Niederkassel
Niederkassel Am Rheindamm 53859 Niederkassel
Klärschlammentsorgung Kläranlage in 53859 Niederkassel, Ausbaugröße 64.000 EW ( Einwohnerwerte ) . Menge ca. 2.500 to/a
Optional erfolgt eine Verlängerung um 2 Jahre bis zum
31.03.2033, sofern der Vertrag von AG oder AN nicht
fristgerecht gekündigt wird. Die Kündungsfrist beträgt 6
Monate zum jeweiligen Vertragsende.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe § 44 VgV
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
siehe § 45 VgV
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
siehe § 46
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Der AN muss durch Kopien von Verträgen bzw. Vorverträgen
und Genehmigungen nachweisen, dass er über die von ihm
angegebenen Verwertungsweg(e), Anlagen und Kapazitäten
verfügt
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Niederkassel, Zi-Nr. 125,
Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRYDB5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftrageber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungfrist oder der Angebotsfrist gegeüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen eingehen.