Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung und sonstiger Textilien als Rahmenvereinbarung für die Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung und sonstiger Textilien als Rahmenvereinbarung für die Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung und sonstiger Textilien als Rahmenvereinbarung europaweit aus.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Dienst- und Schutzkleidung sowie sonstige Textilien sind an der folgenden Adresse abzuholen und anzuliefern:
Feuerwehr Hamm
Hafenstr. 45
59067 Hamm
An mehreren Terminen über das Jahr verteilt (ca. 10 - 15) ist zusätzlich verschmutzte Brandschutzbekleidung (Heißbrandausbildung) an folgendem Standort abzuholen und wieder anzuliefern.
Technisches Zentrum
Römerstraße 44
59075 Hamm.
Bei der außerplanmäßigen Abholung nach Einsätzen mit größeren Mengen verschmutzter Dienst- und Schutzkleidung kann der Ort der Abholung abweichend von den zuvor genannten Anschriften ein anderer Standort im Stadtgebiet Hamm sein.
Der Bieter hat die Dienst- und Schutzkleidung und sonstige Textilien beim Auftraggeber abzuholen, zu reinigen, aufzubereiten und anzuliefern.
Kernaufgaben:
- Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung des Brandschutzes / Technische Hilfe
- Nachimprägnierung der Dienst- und Schutzkleidung des/r Brandschutzes / Technischen Hilfe
- Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung des Rettungsdienstes
- Reinigung sonstiger Textilien der Feuerwehr Hamm
Die Schutzkleidung der Feuerwehr und die Dienst- und Schutzkleidung des Rettungsdienstes ist überwiegend stark verschmutzt; auch kann ein unangenehmer Geruch von ihr ausgehen. Die Schutzkleidung der Feuerwehr kann darüber hinaus mit Brandrauch kontaminiert sein.
Ist die Schutzkleidung bei Einsätzen mit giftigen oder gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen, werden diese Kleidungsstücke vor Abgabe an den Auftragnehmer ausreichend dekontaminiert. Das Gleiche gilt auch für die Schutzkleidung, die bei Einsätzen mit radioaktiven Stoffen kontaminiert wurden. Sie wird gesondert verpackt und der Leistungsnehmer darüber informiert.
Das Reinigungsgut muss so behandelt werden, dass keine Faser- bzw. Materialschädigung auftritt. Reißverschlüsse, Druckknöpfe, Klettbänder u. ä. dürfen in keinem Arbeitsgang beschädigt werden.
Vor dem Waschen sind folgende Arbeitsgänge erforderlich bzw. zu beachten (Angaben sind nicht abschließend):
- Leeren der Taschen, sofern sich noch Gegenstände darin befinden
- Schließen der Kleidung
- Ggf. vorhandene Klettverschlüsse sind mit Flauschband abzudecken
- Ggf. ist vor dem Waschen die Innenseite der Kleidung nach außen zu drehen
- Die an den verschiedenen Artikeln angebrachten "Pflegesymbole für Textilien" sind zu beachten
- Es ist sortenrein zu waschen (z.B. Baumwolle nicht zusammen mit Chemiefasern, Farbzusammenstellungen sind zu beachten)
Die gereinigten Teile müssen frei von unangenehmen Gerüchen sein (auch Lösungsmittelgeruch).
Ergänzende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich anteilig, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Auch im Falle der Ausübung einer Option endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von 4 Jahren automatisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEU0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html