Generalplanerleistungen - Sanierung Zentralküche Geb. 17.21 Referenznummer der Bekanntmachung: KUE-036a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen - Sanierung Zentralküche Geb. 17.21
Das Land Nordrhein-Westfalen ist Eigentümer des Grundbesitzes in Düsseldorf, Gemarkung Stoffeln, Flur 11 auf dem sich die Einrichtungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) befinden. In einem innerhalb dieses Grundbesitzes befindlichen Gebäudes (Gebäude 17.21, Versorgungszentrum inklusive des direkt angrenzenden Grundstücks), beabsichtigt der AG die Sanierung und den Umbau der Zentralküche durchführen zu lassen.
Die Zentralküche im Universitätsklinikum Düsseldorf wurde im Jahr 1983 gebaut. Sie entspricht nicht mehr den heutigen Hygienerichtlinien und ist technisch weitgehend abgängig. Vor diesem Hintergrund soll die Zentralküche umgebaut und saniert werden. Gleichzeitig ist ein zukunftsorientiertes Speisenverteilsystem für die Patientenverpflegung zu implementieren.
Die zu bearbeitende Gebäudefläche betrifft einen Teil des Versorgungsgebäudes. Die Ausführung der Leistungen erfolgt in 3 oberirdischen und 2 unterirdischen Geschossen.
Im Bereich der Speiseversorgung im Gebäude 17.21 müssen besonders die betriebstechnische Ausstattung und erhebliche Teile der Lüftungsanlage - einschließlich der Lüftungsgeräte - grundsaniert werden. Eine Modernisierung der Raumstruktur einschließlich einer Modernisierung der Bausubstanz und der Haustechnik erfolgt ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme.
Da die Grundkonzeption der Speisenaufbereitung und Verteilung nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine wirtschaftliche und hygienische Betriebsführung entspricht, soll der Prozess des Küchenbetriebs im Rahmen dieses Bauvorhabens für das zukünftige Cook & Chill-Verfahren vorbereitet werden. Die notwendigen Anforderungen laut HACCP-Konzept gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sind dabei umzusetzen.
Im Zuge der Umstellung der Versorgung von Cook &-Serve auf Cook &-Chill werden im Bereich der stationären Patientenversorgung, Verortungen zur Aufstellung der notwendigen Regeneriertechnik benötigt. Auch diese Aufstellmöglichkeiten müssen geplant und baulich überwacht werden.
Die Hauptküche ist für eine Tagesproduktion von bis zu 4.000 Menüs (max. 1.400 Patienten: mittags über Einzeltablett im Regenerierverfahren, Frühstück und Abendessen im Großgebinden für Buffet; zzgl. 1000 zu versorgenden Mitarbeiter) ausgelegt und es ist beabsichtigt, die Kapazitäten der Zentralküche auf die zusätzliche Belieferung von externen Kunden auszurichten.
Des Weiteren ist vorgesehen, das Cook & Chill-System mit der Einführung von zusätzlicher Buffetversorgung auf den Stationen vor Ort zu kombinieren.
Da der laufende Küchenbetrieb nicht gestört werden kann, erfolgte in der Vergangenheit die Planung der Ausführung in insgesamt sechs verschiedenen Bauabschnitten. Derzeit erfolgt die Wiederholung der Ausführung des 1. Bauabschnitts (geplante Fertigstellung 07/2022). Folglich umfasst der Auftrag dieser Ausschreibung die Bauabschnitte 2-6. Diese sollen gemäß der bereits erteilten Baugenehmigung abschnittsweise durchgeführt, jedoch nicht mit einem zeitlichen Versatz, sondern nahezu synchron als eine Baustelle und mit einer einzigen Inbetriebnahme aller Bauabschnitte durchgeführt werden. Dazu ist geplant, den Betrieb der Küche in ein Interimsbauwerk temporär auszulagern und somit weitest gehende Baufreiheit in der Ebene U1 und U2 zu schaffen. Die Provisorien wie z.B. Auf- & Umbau von Staubschutzwänden zwischen den einzelnen Bauabschnitten sollen dann entfallen. Es ergibt sich - entgegen der ursprünglichen und im Folgenden zitierten Planung - damit ein sehr großer zusammenhängender Bauabschnitt in der Erdgeschossebene U1.
Kennzahlen des Neubaus:
NUF: ca. 3.700 m²
VF: ca. 750 m²
TF: ca. 190 m²
Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstr. 5 40225 Düsseldorf
Gegenstand dieser Beschaffung sind folgende Leistungen:
- Objektplanung für Gebäude gem. HOAI § 34 (LPH 5-9)
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 für die ALG 1, 2, 3, 4, 5, 6,7.1 u. 8 (LPH 5-9)
nach näherer Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbilds und Besondere Leistungen zu den Leistungsbildern.
Die Vergabe erfolgt stufenweise nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs.
Bewerberfragen sind 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich über die Vergabeplattform an die Submissionsstelle zu richten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen - Sanierung Zentralküche Geb. 17.21
Ort: Salz
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBDA2U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.