Rahmenvereinbarung Schlüsselnotdienste und Notabsicherungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://essen.polizei.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Schlüsselnotdienste und Notabsicherungen
Das Polizeipräsidium Essen beabsichtigt, nachfolgend aufgeführte Leistungen als Rahmenvereinbarung an ein Unternehmen zu vergeben:
- Öffnen, Verschließen und Notabsicherung von Türen und Toren aller Art, Kraftfahrzeugtüren aller Fabrikate und Modelle, Geldschränken und Wertbehältern, Fenstersicherungen (z. B. Fensterschlösser, Rollläden),
- Notabsichern von Fenstern und Schaufenstern aller Bauweisen und Größen nach Glasbruch mittels Holzverschlag
- das Anfertigen von Schlüsseln aller Art.
Das Angebot ist auf die Gesamtleistung abzugeben, eine Aufteilung in Lose findet nicht statt. Die Leistungen sind im gesamten Stadtgebiet der kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr zu erbringen.
Polizeipräsidium Essen Büscherstraße 2-6 45131 Essen Aufträge an die/den Auftragnehmenden werden unter Angabe der Adressdaten des Einsatzortes telefonisch ausschließlich von der Einsatzleitstelle des PP Essen erteilt.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die geforderten Leistungen im polizeilichen Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers zu erbringen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst grundsätzlich den Polizeibezirk des Auftraggebers, für das PP Essen sind dies die kreisfreien Städte Essen und Mülheim an der Ruhr.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, innerhalb von 45 Minuten nach telefonischer Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch an Sonn- und Feiertagen) am Einsatzort einzutreffen und gemäß Weisung der Beamten am Einsatzort zu verfahren.
Die/Der Auftragnehmende stellt zu allen Zeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher.
Die/Der Auftragnehmende stellt die zur Durchführung eines Auftrages erforderlichen qualifizierten und entsprechend geschulten Fachkräfte und Arbeitsmittel. Eine Mitarbeit der Beamten vor Ort ist nicht vorgesehen.
Die/Der Auftragnehmende verpflichtet sich, den Auftrag grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen, das heißt, dass alle benötigten Materialien, Werk-zeuge etc. mitgeführt werden.
Die/Der Auftragnehmende stellt sicher, dass in dem vom Auftraggeber angegebenen Gebiet mindestens zwei Aufträge gleichzeitig erledigt werden können.
Die Weitergabe von Aufträgen an nicht im Angebot benannte Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schlüsseldienst Open4u
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45357
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.open4u.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YR4YYHC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]