Schülerbeförderung Hans-Christian-Andersen-Schule Südlohn 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05611 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Hans-Christian-Andersen-Schule Südlohn 2022/2023
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Hans-Christian-Andersen-Schule in Südlohn und wieder nach Hause.
Schülerspezialverkehr Hans-Christian-Andersen-Schule Los 1
Hans-Christian-Andersen-Schule Doornte 23 46354 Südlohn Das Los 1 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Ahaus, Gronau, Vreden, Heek, Legden und Schöppingen.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Hans-Christian-Andersen-Schule in Südlohn.
Der Höchstwert des Beförderungsvertrags ergibt sich aus dem 1,5-fachem des geschätzten Auftragswertes je Los für mögliche Entgeltanpassungen (§12 Nr. 2 des Beförderungsvertra-ges) zzgl. 20% für die Anpassung des Nettopauschalpreises bei einem Anstieg der Anzahl zu befördernder Kinder um mehr als 25% (§12 Nr. 4 des Beförderungsvertrages). Beim Errei-chen dieses Höchstwertes verliert der Beförderungsvertrag seine Wirkung.
Schülerspezialverkehr Hans-Christian-Andersen-Schule Los 2
Hans-Christian-Andersen-Schule Doornte 23 46354 Südlohn Das Los 1 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Stadtlohn und Südlohn.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Hans-Christian-Andersen-Schule in Südlohn.
Der Höchstwert des Beförderungsvertrags ergibt sich aus dem 1,5-fachem des geschätzten Auftragswertes je Los für mögliche Entgeltanpassungen (§12 Nr. 2 des Beförderungsvertra-ges) zzgl. 20% für die Anpassung des Nettopauschalpreises bei einem Anstieg der Anzahl zu befördernder Kinder um mehr als 25% (§12 Nr. 4 des Beförderungsvertrages). Beim Errei-chen dieses Höchstwertes verliert der Beförderungsvertrag seine Wirkung.
Schülerspezialverkehr Hans-Christian-Andersen-Schule Los 3
Hans-Christian-Andersen-Schule Doornte 23 46354 Südlohn Das Los 1 umfasst die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Beförderungsregion Bocholt, Isselburg und Rhede.
Durchführung des Schülerspezialverkehrs an der Hans-Christian-Andersen-Schule in Südlohn.
Der Höchstwert des Beförderungsvertrags ergibt sich aus dem 1,5-fachem des geschätzten Auftragswertes je Los für mögliche Entgeltanpassungen (§12 Nr. 2 des Beförderungsvertra-ges) zzgl. 20% für die Anpassung des Nettopauschalpreises bei einem Anstieg der Anzahl zu befördernder Kinder um mehr als 25% (§12 Nr. 4 des Beförderungsvertrages). Beim Errei-chen dieses Höchstwertes verliert der Beförderungsvertrag seine Wirkung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialverkehr Hans-Christian-Andersen-Schule
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialverkehr Hans-Christian-Andersen-Schule
Ort: Heiden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46359
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialverkehr Hans-Christian-Andersen-Schule
Ort: Rhede
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46414
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP91KH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff GWB