Wartungsverträge für Beatmungsgeräte und Narkosegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0026-AJ-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverträge für Beatmungsgeräte und Narkosegeräte
Vollwartungsvertrag für Beatmungsgeräte der Firma Löwenstein Medical und Teilwartungsvertrag für spezifizierte Beatmungs- und Narkosegeräte der Firma Löwenstein Medical und AIRcon.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen, Franziskushospital Aachen Morillenhang 27 52074 Aachen
Vollwartungsvertrag für Beatmungsgeräte der Firma Löwenstein Medical
Der Vollwartungsvertrag muss mindestens folgende Kriterien erfüllen (KO-Kriterien):
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des
Vollwartungsvertrages sein.
Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des Vollwartungsvertrages
sein.
Die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Inspektion
notwendig sind, muss Bestandteil des Vollwartungsvertrages sein.
Der Austausch von Ersatz- und Verbrauchsteilen, die laut Herstellerangaben bei der Wartung regelmäßig zu
wechseln sind, muss Bestandteil des Vollwartungsvertrages sein.
Die Durchführung der Instandsetzung aufgrund von Schäden ohne Fremdeinwirkung (z.B. Bauteilausfall), die
zur Wiederherstellung des Sollzustandes erforderlich sind, muss Vertragsbestandteil im Vollwartungsvertrag
sein.
Ein Softwareupdate beseitigt gemeldete Störungen oder ist eine vorbeugende Maßnahme, um Störungen zu
vermeiden.
Die Aufstellung der zu wartenden Geräte entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
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Teilwartungsvertrag für spezifizierte Beatmungs- und Narkosegeräte der Firma Löwenstein Medical und AIRcon.
Der Teilwartungsvertrag muss mindestens folgende Kriterien erfüllen (KO-Kriterien):
Ausgeschrieben werden soll ein Teilwartungsvertrag für die Instandhaltung folgender Gerätetypen:
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des
Teilwartungsvertrages sein.
Messtechnische Kontrollen (MTK) gemäß MPG/MPBetreibV müssen Bestandteil des Teilwartungsvertrages
sein.
Die Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Inspektion
notwendig sind muss Bestandteil des Teilwartungsvertrages sein.
Ein Softwareupdate beseitigt gemeldete Störungen oder ist eine vorbeugende Maßnahme, um Störungen zu
vermeiden.
Die Aufstellung der zu wartenden Geräte entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Löwenstein Medical SE Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWGASBX6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de