NU Herne - Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: 22-102
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 199-564970)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NU Herne - Sicherheit
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistungen für Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Herne (NU Herne) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen insbesondere aus den folgenden Bereichen:
- Sicherheitsdienstleistungen
Für die Unterbringungseinrichtung NU Herne wird ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleitung beauftragt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende kann der AG den Vertrag
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN grundsätzlich dreimal um jeweils drei Monate verlängern. Der AG ist nicht
verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Die maximal mögliche Laufzeit betragt 15,5 Monate bis spätestens 15.07.2024.
Mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kann der AG den Vertrag
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN grundsätzlich dreimal um jeweils drei Monate verlängern. Der AG ist nicht
verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Die maximal mögliche Laufzeit betragt 18,5 Monate bis spätestens 15.04.2024.
Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 01.01.2023
Ende 15.07.2023
Mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kann der AG den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN grundsätzlich dreimal um jeweils drei Monate verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Die maximal mögliche Laufzeit betragt 18,5 Monate bis spätestens 15.04.2024.