Rahmenvertrag DTP-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 123-350300
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag DTP-Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenregelungen für die Beauftragung und die Ausführung betreffend die Aktualisierung, Ausarbeitung und Gestaltung, Reinzeichnung sowie Datenbereitstellung für weiterverarbeitende Betriebe der Auftraggeberin von Werbemitteln, für die Veranstaltungen.
Unter DTP-Leistungen werden dabei die Erstellung elektronischer bzw. digitaler Vorlagen sowie druckreife Vorlagen, vom Desktop des Auftragnehmers, einschließlich entsprechender Aufbereitung in definierten Formaten und Einstellung in eine dafür vorgesehene digitale Plattform o.ä., die in On- und Offline-Publikationen ihre Verwendung finden.
DTP-Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenregelungen für die Beauftragung und die Ausführung betreffend die Aktualisierung, Ausarbeitung und Gestaltung, Reinzeichnung sowie Datenbereitstellung für weiterverarbeitende Betriebe der Auftraggeberin von Werbemitteln, für die Veranstaltungen gem. Anlage A20.
DTP-Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenregelungen für die Beauftragung und die Ausführung betreffend die Aktualisierung, Ausarbeitung und Gestaltung, Reinzeichnung sowie Datenbereitstellung für weiterverarbeitende Betriebe der Auftraggeberin von Werbemitteln, für die Veranstaltungen gem. Anlage A21.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Ausschreibung erfolgte aufgrund der eindeutigen Beschreibung der Leistung im Rahmen eines Verfahrens in Anlehnung an das offene Verfahren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Köln / Aachen
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/