Kontroll- und Empfangs-/Rezeptionsdienstleistungen in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 341-2022-0125
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontroll- und Empfangs-/Rezeptionsdienstleistungen in Leipzig
Wach- und Rezeptionsdienstleistungen für eine Ausbildungsstätte des Zolls in Leipzig
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Liegenschaft Leipzig, Bahnhofstr. 86, 04158 Leipzig.
Durchführung von Kontroll- und Empfangs-/
Rezeptionsdienstleistungen für den Dienstort Leipzig. Abschluss eines Vertrages über eine Grundlaufzeit von 2 Jahren, Verlängerungsoptionen: 4 x jeweils 1 Jahr.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Vor- Ort-Besichtigung (Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, lfd. Nr. 2 zu entnehmen) ZWINGEND erforderlich. Diese finden im Zeitraum 07.11. bis zum 15.11.2022 statt.
Grundlaufzeit: 01.04.2023-31.03.2025, Probezeit: 01.04.2023-30.09.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung
-Eigenerklärung zu Referenzen
-Nachweis der Gewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (in Kopie)
-Vorlage eines Nachweises zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder einer gleichwertigen gültigen Zertifizierung (in Kopie)
-Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
-Eigenerklärung bzgl. Verpflichtung nach DSGVO/BDSG undVerpflG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe
erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 8 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden. Spätere Bieterfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie die Nachfolgeklausel gemäß § 3 Absatz 9 des Vertrages.
Mit dem Angebot bzw. bis zum Ende der Nachforderungsfrist ist das Formular "Eigenerklärung Russlandsanktionen Bieter - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022" vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.