DMO Spracherkennung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-123
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
Abschnitt II: Gegenstand
DMO Spracherkennung
Im Rahmen des Kooperationsverbundes der Hochschulmedizin Baden-Württemberg soll die KI-basierte Spracherkennung Dragon Medical One (DMO) der Fa. Nuance Communications als einheitliche und cam-pusweite Lösung zur Vereinfachung der medizinischen Dokumentation eingeführt und ausgebaut wer-den. Ziel ist eine effizientere Dokumentation allen Ärztinnen und Ärzten sowie weiterem medizinischen Personal zugänglich zu machen. Das UKHD plant ab dem 1. Dezember 2022 die Spracherkennung DMO flächendeckend auszurollen. Die Spracherkennung DMO soll in einem Named-User-Lizenzmodell oder einem Concurrent-User-Lizenzmodell über einen Zeitraum von 3 Jahren erworben werden. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer.
Die ausgeschriebene Spracherkennung Dragon Medical One (DMO) wird einheitlich im Rahmen des Kooperationsverbundes der Hochschulmedizin Baden-Württemberg an allen vier Universitätsklinika eingeführt und ausgebaut. Die gemeinsame Auswahl und der gemeinsame Einsatz vereinheitlicht die technische Basis an allen vier Standorten und fördert die Möglichkeiten zu gegenseitigem Austausch und gegenseitiger Unterstützung bei der technischen Einführung und Betreuung.
Die Nutzung einer anderen Spracherkennungslösung, sowie ein Mischbetrieb sind aus diesen Gründen nicht möglich.
Universitätsklinikum Heidelberg - Zentrum für Informations- und Medizintechnik Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg
Im Rahmen des Kooperationsverbundes der Hochschulmedizin Baden-Württemberg soll die KI-basierte Spracherkennung Dragon Medical One (DMO) der Fa. Nuance Communications als einheitliche und cam-pusweite Lösung zur Vereinfachung der medizinischen Dokumentation eingeführt und ausgebaut wer-den. Ziel ist eine effizientere Dokumentation allen Ärztinnen und Ärzten sowie weiterem medizinischen Personal zugänglich zu machen. Das UKHD plant ab dem 1. Dezember 2022 die Spracherkennung DMO flächendeckend auszurollen. Die Spracherkennung DMO soll in einem Named-User-Lizenzmodell oder einem Concurrent-User-Lizenzmodell über einen Zeitraum von 3 Jahren erworben werden. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und wird damit zum Auftragnehmer.
Die ausgeschriebene Spracherkennung Dragon Medical One (DMO) wird einheitlich im Rahmen des Kooperationsverbundes der Hochschulmedizin Baden-Württemberg an allen vier Universitätsklinika eingeführt und ausgebaut. Die gemeinsame Auswahl und der gemeinsame Einsatz vereinheitlicht die technische Basis an allen vier Standorten und fördert die Möglichkeiten zu gegenseitigem Austausch und gegenseitiger Unterstützung bei der technischen Einführung und Betreuung.
Die Nutzung einer anderen Spracherkennungslösung, sowie ein Mischbetrieb sind aus diesen Gründen nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.4 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
Vergabeunterlagen 2022-031 Version 1.0
Anmietung von IT-Flächen in einem Dienstleistungsrechenzentrum Seite 18 von 41
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.2 "Angabe über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer werden zur Bestätigung der Erklärung vorgelegt
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
mit einer Deckungssumme von mindestens:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden;
wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher den in der Anlage 1 enthaltenen Formularteil "Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Deckungssummen für Personenschäden mindestens 3,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 5,0 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen pro jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Angebot sind zwei (2) geeignete Referenzprojekte über früher Einführung der DMO Spracherkennung an einem Universitätsklinikum oder Krankenhaus.
Einführung der DMO Spracherkennung an mindestens zwei Universitätskliniken oder Krankenhäuser in der DACH-Region mit mindestens 5.000 Beschäftigten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YD54
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de