Ausstattung eines Fachbereichs mit IT Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 360MS-MSA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung eines Fachbereichs mit IT Hardware
Der aktuelle Rechnerbestand des Fachbereichs Architektur ist sehr veraltet und muss dringend erneuert werden. Alle benötigten Produkte werden in insgesamt 3 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Apple-Produkte
Los 2: Monitore / Bildschirme
Los 3: Videokonferenzsysteme, PCs und Zubehör
Apple-Produkte
FH Münster University of Applied Sciences Leonardo-Campus 5 48149 Münster
Der aktuelle Rechnerbestand des Fachbereichs Architektur ist sehr veraltet und muss dringend erneuert werden. In der Lehre werden vorrangig Apple-Geräte eingesetzt. In den Architektenbüros am freien Markt ist die Verteilung von Windows-Rechnern und Apple-Rechnern recht gleichmäßig verteilt. Wir wollen unseren Studierenden die Chance geben, beide Welten kennenzulernen um sich optimal fit für den Markt zu machen. Nur Apple bietet die Möglichkeit auf einem Gerät beide Betriebssysteme betreiben zu können. Daher sind für die Apple Produkte im Los 1 keine Alternativen zugelassen.
Die Lieferung der in der Leistungsbeschreibung mit Preisblatt für Los 1 benannten Produkte sollte so schnell wie möglich erfolgen. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Auftrag
Monitore / Bildschirme
FH Münster University of Applied Sciences Leonardo-Campus 5 48149 Münster
Um den Fachbereich Architektur komplett neu auszustatten, werden auch Monitore und Bildschirme benötigt. Diese sind in der Leistungsbeschreibung mit Preisblatt - Los 2 beschrieben. Die dort benannten Markennamen stellen das von der FH bevorzugte Produkt dar. Produkte gleichwertiger Art sind selbstverständlich zugelassen. Wichtig ist, dass die angegebenen technischen Parameter eingehalten werden. Mit der Abgabe eines Angebotes sichert der Bieter zu, dass diese Parameter eingehalten werden und es keine Abweichungen gibt.
Die Lieferung der in der Leistungsbeschreibung mit Preisblatt für Los 2 benannten Produkte sollte so schnell wie möglich erfolgen. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Auftrag
Videokonferenzsysteme, PCs und Zubehör
FH Münster University of Applied Sciences Leonardo-Campus 5 48149 Münster
Um den Fachbereich Architektur komplett neu auszustatten, werden auch Videokonferenzsysteme, PCs und Zubehör benötigt. Diese sind in der Leistungsbeschreibung mit Preisblatt - Los 3 beschrieben. Die dort benannten Markennamen stellen das von der FH bevorzugte Produkt dar. Produkte gleichwertiger Art sind selbstverständlich zugelassen. Wichtig ist, dass die angegebenen technischen Parameter eingehalten werden. Mit der Abgabe eines Angebotes sichert der Bieter zu, dass diese Parameter eingehalten werden und es keine Abweichungen gibt.
Die Lieferung der in der Leistungsbeschreibung mit Preisblatt für Los 1 benannten Produkte sollte so schnell wie möglich erfolgen. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Auftrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist (siehe Punkt 5.2. der Vorbemerkungen) nicht älter als 6 Monate sein.
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Jahre.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
Jährliche Mindestdeckung dieser Versicherung: für Personenschäden 3 Mio. Euro, für Sach- und Vermögensschäden 500.000 Euro, jeweils kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr. Bescheinigung nicht älter als 6 Monate. Sofern die Versicherungshöhe nicht vorhanden ist, muss diese vom Bestbieter vor Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über abgeführte Steuern
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, bezugnehmen auf das jeweilige Los.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch die Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5WDAWG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland