Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 3000 Referenznummer der Bekanntmachung: 131.41:1001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schömberg
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75328
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 3000
Beschaffung eines TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Schömberg
Fahrgestell sowie Aus- und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell (permanenter Allradantrieb) mit Normalkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 14.000 kg in reduzierter Gesamtbreite und technische Spezifikationen Aufbau und Ausbau.
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Beladeplan / die Beladeliste entspricht im Wesentlichen der DIN 14530-22:2019-11, er wurde ergänzt bzw. gekürzt um den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen. Details sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" ohne Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.