Rahmenvertrag zur Lieferung von Weissfeinkalk DIN EN12518 (Calciumoxid – CaO) zum Müllheizkraftwerk in Wuppertal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Weissfeinkalk DIN EN12518 (Calciumoxid – CaO) zum Müllheizkraftwerk in Wuppertal
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal betreibt am Standort Wuppertal – Cronenberg einMüllheizkraftwerk. Für den Betrieb der Rauchgasreinigungsanlagen wird u.a. Weissfeinkalk nach DIN EN12518(Calciumoxid – CaO) benötigt. Es wird beabsichtigt ein Abrufauftrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit derOption auf Verlängerung um 1 Jahr mit einem Unternehmen zu schließen.
Wuppertal
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal betreibt am Standort Wuppertal – Cronenberg einMüllheizkraftwerk. Für den Betrieb der Rauchgasreinigungsanlagen wird u.a. Weissfeinkalk nach DIN EN12518(Calciumoxid – CaO) benötigt. Es wird beabsichtigt ein Abrufauftrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit derOption auf Verlängerung um 1 Jahr mit einem Unternehmen zu schließen.
Die Auftraggeberin und Auftragnehmerin haben das Recht, den Vertrag im Einvernehmen um 12 Mo-nate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
1. Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.) 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist,
5. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat folgende Erklärungen einzureichen:
- Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
- Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie sowie Nach vollständiger Auswertung der Angebote wird der Auftraggeber ausschließlichden fürden Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, die vorgenannten Erklärungen innerhalb einer vomAuftraggebergesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Da die Erklärungen nur vom Bestbieter vorzulegen sind, ist eine Einreichung mit dem Angebotnichtverpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/