EFRE:AZH (11.1) Versuchseinrichtung: Delaminierungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/22-Schwg/Thö
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE:AZH (11.1) Versuchseinrichtung: Delaminierungsanlage
Am Standort 52152 Simmerath entsteht das Aachener Zentrum für Holzbauforschung (AZH) der Fachhochschule Aachen. Hierbei handelt es sich um ein neues Forschungszentrum, welches der Entwicklung und Optimierung von Innovationen für das ressourceneffiziente und klimaschonende Bauen mit Holz dienen wird.
Das Projekt wird aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020, "Investition in Wachstum und Beschäftigung", EFRE-Förderkennzeichen: EFRE-0500064) und durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und die Inbetriebnahme einer Delaminierungsanlage.
Verbindliche Lieferterminvorgabe:
***die Auslieferung und Inbetriebnahme der Anlage muss zwingend in KW. 3 bis KW. 5/2023 erfolgen.
(weitere Details siehe Leistungsbeschreibung)
Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach VgV zu den in dieser Ausschreibung und den Angebotsunterlagen genannten Bedingungen.
FH Aachen Aachener Zentrum für Holzbauforschung Walter-Bachmann-Str. 5 52152 Simmerath
Leistungsbeschreibung (Auszug):
Verbindliche Lieferterminvorgabe:
***die Auslieferung und Inbetriebnahme der Anlage muss zwingend in KW. 3 bis KW. 5/2023 erfolgen.
1.1 Delaminierungsanlage
Menge: 1 Stück
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Weitere Spezifikationen und Bedingungen zur Delaminierungsanlage siehe Leistungsbeschreibung
Das Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. EFRE 2014-2020 Investitionen in Wachstum und Beschäftigung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) , Bezirksregierung Köln 34.1-FI-EFRE-0500064
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Delaminierungsanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die Kommunikation ist in diesem Verfahren ausschließlich über diese Vergabeplattform zulässig. Bieterfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist zu stellen.
2.Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden.Die vollständigen Angebotsunterlagen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform VMP NRW hochgeladen worden sein.
3.Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
4.Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMDDAWQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen