Arbeitnehmerüberlassung - 2 Strahlenschutzwerker (m/w/d) (SPZ) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000801
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung - 2 Strahlenschutzwerker (m/w/d) (SPZ)
Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit Option bis 31.12.2024
1 Strahlenschutzwerker (m/w/d)
Beschaffung eines Strahlenschutzwerkers (m/w/d) in Arbeitnehmerüberlassung für die Gruppe SPZ (Sicherheit - Praktischer Strahlenschutz - Zellenbereiche (GHZ/CZ)).
siehe Optionen
Option zur Verlängerung bis 31.12.2024
Die Bewertung der Angebote erfolgt ohne Berücksichtigung von Equal Pay. Tritt im Auftragszeitraum Equal Pay in Kraft wird der Verrechnungssatz entsprechend angepasst.
1 Strahlenschutzwerker (m/w/d)
Beschaffung eines Strahlenschutzwerkers (m/w/d) in Arbeitnehmerüberlassung für die Gruppe SPZ (Sicherheit - Praktischer Strahlenschutz - Zellenbereiche (GHZ/CZ)).
siehe Optionen
Option zur Verlängerung bis 31.12.2024
Die Bewertung der Angebote erfolgt ohne Berücksichtigung von Equal Pay. Tritt im Auftragszeitraum Equal Pay in Kraft wird der Verrechnungssatz entsprechend angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss:
- eine gültige Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder sofern die Genehmigung vor dem 31.12.2018 erteilt wurde, eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchValt besitzen. Eine Kopie dieser Genehmigung muss bei der Angebotsabgabe mit vorgelegt werden.
- im Besitz der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sein.
- weitere allgemeine Eignungskriterien (siehe E-Vergabe) erfüllen.
Zudem muss das Personal:
- zum Auftragsbeginn
- Arbeitnehmer des Bieters,
- bei Angebotsabgabe:
- im Besitz einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder lang-jährige nachweisbare Erfahrung in der Kerntechnik,
- Strahlenschutzwerker gemäß VGB,
- im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie II (AtZüV) gem. §12 b AtG,
- strahlenexponiert nach Kategorie A,
- im Besitz eines gültigen Strahlenpasses (Hinweis: Allen notwendigen Einträge müssen bei Auftragsbeginn aktuell sein.) sein.
Eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausfällt, behält sich der Auftraggeber gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).