Sicherheitsdienst, Bewachungsleistungen für die Übergangswohnheime der Stadt Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: S-WESEL-2022-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesel.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst, Bewachungsleistungen für die Übergangswohnheime der Stadt Wesel
Sicherheitsdienst, Bewachungsleistungen für die Übergangswohnheime der Stadt Wesel
Übergangswohnheim Trappstr. 6-8
Bewachungsleistungen für die Übergangswohnheime der Stadt Wesel
Zeitraum: 01.06.2023 bis 31.05.2025 (zzgl. Verlängerungsoption um jeweils zwölf Monate - längstens bis zum 31.05.2027
Los 1: Übergangswohnheim Trappstraße 6-8
jeweils um zwölf Monate - längstens bis 31.05.2027
Übergangswohnheim Fluthgrafstraße 17 und die räumlich angrenzende Unterkunft für wohnungslose Personen Herzogenring 36; sowie Bestreifung des Übergangswohnheims Alte Delogstraße 1
Bewachungsleistungen für die Übergangswohnheime der Stadt Wesel
Zeitraum: 01.06.2023 bis 31.05.2025 (zzgl. Verlängerungsoption um jeweils zwölf Monate - längstens bis zum 31.05.2027
Los 2: Übergangswohnheim Fluthgrafstraße 17 und die räumlich angrenzende Unterkunft für wohnungslose Personen Herzogenring 36; sowie Bestreifung des Übergangswohnheims Alte Delogstraße 1
jeweils um zwölf Monate - längstens bis 31.05.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Der Nachweis muss die aktuellen Verhältnisse abbilden.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen zu Sicherheitsleistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers bzw. einem Ansprechpartner mit Tel.Nr.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU)
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU und
- unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher,
Formular 533 EU
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle
Interessenten beantwortet. Die Information darüber
werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten
verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen
Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt
I.) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das
Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort
eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen. Wir
empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf deutsches-
ausschreibungsblatt.de. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass
Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/
Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren
informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle
und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/
Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Vergabe-Nr. S-WESEL-2022-0035
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Wege: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland