Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft in der Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Alfred-Fischer-Halle Sachsenweg 10 - 12 59073 Hamm Das Catering für die Bewohner der Notunterkunft erfolgt auf dem Gelände der Notunterkunft.
Die Speisenausgabe findet im Nebengebäude statt.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Zubereitung, Lieferung und Ausgabe der Speisen
- Persönliche Präsenz zu den festgelegten Verpflegungszeiten inklusive Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Speisenausgabe.
- Stellung der notwendigen Infrastruktur zur Speisenausgabe wie Kühlschränke bzw. -Theken, Tische, Ausgabestellen, Spuckschutzeinrichtungen etc.
- Vorhaltung von Speisen zur Verpflegung der Bewohner der Notunterkunft, mengenmäßig orientiert an der aktuellen Bewohnerzahl
- Bereitstellung von Speisen sowohl mit als auch ohne Fleisch (vegetarisch). Dabei sollen kulturelle und religiöse Einschränkungen Berücksichtigung finden. Die Ausgabe von Schweinefleisch sollte unterbleiben. Die Mengenmäßige Aufteilung sollte variabel gestaltet sein, so dass auf eine mengenmäßige Verschiebung zwischen Vegetariern und Bewohnern ohne Einschränkungen in der Speisenwahl reagiert werden kann.
- Ausgabe von Speisen zu den festgelegten Verpflegungszeiten, hierbei ist mindestens das Mittagessen als Warmverpflegung vorzusehen. Zum Mittagessen ist ein Dessert anzubieten.
- Ausgabe von Getränken zu den Verpflegungszeiten
- Bereitstellung von Getränken im Schlafbereich der Bewohner 24Std. pro Tag. Es muss heißes sowie kaltes Trinkwasser vorgehalten werden.
- Auf Anforderung der Einrichtungsleitung: Bereitstellen von Verpflegungspaketen für eine Verpflegung von 24Std. (in der Regel Mittagessen - Abendessen - Frühstück) für Bewohner, welche sich in Quarantäne befinden.
- Reinigung und Desinfektion der Arbeitsoberflächen, Ausgabestellen und Kühlschränke mindestens täglich. Der Fußboden sowie die Esstische der Bewohner werden durch den Reinigungsdienst gereinigt und müssen somit nicht berücksichtigt werden.
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in der Einrichtung.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Notunterkunft kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu drei Mal um jeweils einen Monat zu den gleichen Bedingungen verlängern.
Die Option kann einen Monat vor Vertragsablauf spätestens erstmalig zum 28.02.2023 schriftlich ausgeübt werden.
Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Option spätestens am 30.06.2023, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Es wird eine Probezeit von zwei Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Der in II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems genannte Beginn: 30.11.2022 ist der Termin der Bindefrist. Der tatsächliche Beginn kann früher liegen und entspricht dann dem Tag der Zuschlagserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung, dass der Hazard Analysis Critical Control Points (HACCP) Standard eingehalten wird
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Zertifizierung nach Hazard Analysis Critical Control Points (HACCP) und Erklärung zur Einhaltung der darin festgelegten Standards
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 1.500.000 EUR
Sachschäden: 1.500.000 EUR
Vermögensschäden: 250.000 EUR
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Referenzschreiben der in der Referenzliste benannten Auftraggeber.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des deutlichen Anstiegs an einreisenden Flüchtlingen, welche im Wege des Zuweisungsverfahrens der Stadt Hamm zugewiesen und somit von der Stadt Hamm untergebracht werden müssen, ist davon auszugehen, dass Mitte November kein geeigneter Wohnraum mehr zur Unterbringung vorhanden sein wird. Dennoch ist die Stadt Hamm verpflichtet Flüchtlinge aufzunehmen. Zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit ist es daher erforderlich, die Alfred-Fischer-Halle erneut als Notunterkunft in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund dieser Dringlichkeit erfolgt die Ausschreibung der Leistung gemäß § 15 Abs. 3 VgV in einem verkürzten Verfahren.
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Speisenplan (für einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Wochen und Angaben nach § 9 der Zulassungsstoffverordnung)
(1.9) Erklärung und Nachweis über die DGE-Zertifizierung
(1.10) Erklärung und Nachweis über die Bio-Zertifizierung
(1.11) Erklärung und Nachweis über die Zertifizierung des Qualitätsmanagement Systems
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Betriebshaftpflicht
(2.2) Unterlagen über das zum Einsatz vorgesehene Personal
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(5.7) Datenschutzvereinbarung
(5.8) Bewertungsmatrix
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDEUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html