Unterbeauftragung von Leistungen im Projekt IRAS IV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbeauftragung von Leistungen im Projekt IRAS IV
Unterbeauftragung von Leistungen im Projekt IRAS zur (Weiter-)Entwicklung von Entwurfswerkzeugen (insbesondere die Ausweitung
des Expertentools für Konstellationsentwurf und Missionsanalyse auf sog. Megaconstellations, sowie das neue Arcjet-
Optimierungstool) und deren (weitere/verbesserte) Integration in die am DLR entwickelten DCEP. Des Weiteren gehört zur
Lieferleistung die Zusammenführung von Erkenntnissen aus IRAS III und Weiterentwicklung (Erhöhung der Einsatzreife) im Bereich
des elektrischen Satellitenantriebs, sowie die Untersuchung und Etablierung von Qualifikationsprozeduren für ausgewählte
Komponenten des seit IRAS III entwickelten Wasserantriebssystems. Zur Validierung eines in IRAS gefertigten Sandwichs an Bord
der SOURCE-Mission des IRS, steuert dasselbige die Fertigung der Flughardware für dieses Experiment, die Integration der
Hardware und den Betriebsplan bei.
Unterbeauftragung von Leistungen im Projekt IRAS zur (Weiter-)Entwicklung von Entwurfswerkzeugen (insbesondere die Ausweitung
des Expertentools für Konstellationsentwurf und Missionsanalyse auf sog. Megaconstellations, sowie das neue Arcjet-
Optimierungstool) und deren (weitere/verbesserte) Integration in die am DLR entwickelten DCEP. Des Weiteren gehört zur
Lieferleistung die Zusammenführung von Erkenntnissen aus IRAS III und Weiterentwicklung (Erhöhung der Einsatzreife) im Bereich
des elektrischen Satellitenantriebs, sowie die Untersuchung und Etablierung von Qualifikationsprozeduren für ausgewählte
Komponenten des seit IRAS III entwickelten Wasserantriebssystems. Zur Validierung eines in IRAS gefertigten Sandwichs an Bord
der SOURCE-Mission des IRS, steuert dasselbige die Fertigung der Flughardware für dieses Experiment, die Integration der
Hardware und den Betriebsplan bei.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag wurde gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV an ein bestimmtes Unternehmen vergeben, da aus
technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung