Ladeinfrastruktur für den Betriebshof HD
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur für den Betriebshof HD
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Genehmigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse bzw. Brennstoffzellen-Range Extender-Busse auf dem Busbetriebshof Wieblinger Weg 92 der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) in Heidelberg. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur gliedert sich in zwei Bereiche: die Hauptabstellung mit 22 Ladepunkten mit jeweils mindestens 85 kW Ladeleistung und die Nebenabstellung mit 4 Ladepunkten mit jeweils mindestens 150 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Alle Ladepunkte sind mit CCS2-Steckern auszustatten. Umfasst vom Vergabegegenstand sind auch die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für die Dauer von mindestens 2 Jahren ab Gesamtsystemabnahme (d.h. für die Dauer des Gewährleistungszeitraums), die Sicherstellung eines Kundendienstes während dieser Zeit und optionale Schulungen.
Ggf. wird darüber hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren und die Vergabeunterlagen entsprechend abzuändern.
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Genehmigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse bzw. Brennstoffzellen-Range Extender-Busse auf dem Busbetriebshof Wieblinger Weg 92 der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv). Die zu errichtende Ladeinfrastruktur gliedert sich in zwei Bereiche: die Hauptabstellung mit 22 Ladepunkten mit jeweils mindestens 85 kW Ladeleistung und die Nebenabstellung mit 4 Ladepunkten mit jeweils mindestens 150 kW Ladeleistung pro Ladepunkt.
Für die Ladeinfrastruktur sind die folgenden Liefertermine einzuhalten:
1. Nebenabstellung: 31.10.2023 2. Hauptabstellung: 31.03.2024 Alle Ladepunkte sind mit CCS2-Steckern auszustatten. Als Übergabepunkt ist die beigestellte Niederspannungsunterverteilung im Sozialgebäude definiert. Darüber ist die gesamte Ladetechnik zu versorgen. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen die Installation der entsprechenden Ladetechnik, einschließlich ggf. nötiger Kommunikationsumsetzer sowie der benötigten Verkabelung. Für die Verkabelung sind die von der rnv bereits beigestellten Leerrohrtrassen, Schächte, Steigleitern, Kabeltrassen sowie der vor dem Sozialgebäude befindliche Bodenkanal zu nutzen. Nur für die Ausfädelung der DC-Kabel und ggf. weiterer benötigten Kommunikationskabel der Hauptabstellung in dem Bereich zwischen Ladetechnik und dem Sozialgebäude sind entsprechende Konstruktionen zur Kabelführung zu den Steigtrassen vom Anbieter zu entwickeln und zu errichten.
Eine Besonderheit der Ausschreibung ist die Versorgung zweier Ladepunkte der Hauptabstellung über jeweils einen Kabelabroller. Die Kabelabroller sollen an einem Schwenkarm befestigt werden. Die Planung, Genehmigung, Lieferung und Installation des Schwenkarmes ist ebenfalls Teil des Ausschreibungsgegenstandes. Die für die Ladetechnik benötigten Fundamente und damit einhergehenden Leerrohreinführungen werden nach den Vorgaben des Lieferanten der Ladetechnik durch andere Lose beigestellt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Umfasst vom Vergabegegenstand sind auch die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für die Dauer von mindestens 2 Jahren ab Gesamtsystemabnahme (d.h. für die Dauer des Gewährleistungszeitraums), die Sicherstellung eines Kundendienstes während dieser Zeit und optionale Schulungen.
Ggf. wird darüber hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen.
Einzelheiten sind der Vorhabenbeschreibung und dem Lastenheft im Entwurf zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren und die Vergabeunterlagen entsprechend abzuändern.
Die genannte Laufzeit bezieht sich auf die Inspektion, Wartung und Instandhaltung im zweijährigen Gewährleistungszeitraum nach der Gesamtsystemabnahme. Ggf. wird der Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des zweijährigen Gewährleistungszeitraumes ab der Gesamtsystemabnahme als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Der Vergabegegenstand wird im Laufe des Vergabeverfahrens konkretisiert.
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen als Teil der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen max. 5 Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten. Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann.
Schulungen werden als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Ggf. wird über den Gewährleistungszeitraum hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirt-schaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zum Nachweis dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch den Auftraggeber hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
• Der Bewerber hat zunächst eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
• Der Bewerber hat zudem auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 – 2021) sowie zu den Umsätzen aus dem hier relevanten Tätigkeitsbereich (2019 – 2021) zu machen. Als Mindestanforderung legt der Auftraggeber einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in Höhe von 3 Mio. Euro fest.
• Der Bewerber muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen:
--> für Personenschäden: 5 Mio. Euro; für Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. Euro
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bewerber hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.
Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestde-ckungssummen abzuschließen und entsprechende Nachweise dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bewerber muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in dem Teilnahmeantrag mind. 2 Unternehmensreferenzen über nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Aufträge.
Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:
Referenzen müssen die Durchführung der Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von DC-Ladeinfrastruktur für einen Elektrobus-Betriebshof oder eine vergleichbare Flottenanwendung an einem Standort in der EU betreffen;
Anzahl der installierten Ladepunkte: mindestens 15 Ladepunkte mit jeweils einer Ladeleistung von mindestens 50 kW.
Die Leistungen müssen in den vergangenen 36 Monaten vor Ende der Bewerbungsfrist dieses Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen worden sein. Ein Referenzprojekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Abnahme aller Ladestationen aus dem Referenzprojekt bereits erfolgt ist.
Die Angaben zu den Referenzen sind in dem Vordruck Referenzbogen zu machen.
Zu jedem benannten Referenzprojekt hat der Bewerber zusätzlich zu dem ausgefüllten Referenzvordruck mit dem Teilnahmeantrag jeweils einen gesonderten Projektsteckbrief (= pro Projekt mind. 3 DIN A4-Seiten Text und mind. 1 DIN-A4-Seite mit Bildern der Referenzanlage) mit den folgenden Inhalten einzureichen:
Projektbezeichnung Leistungsumfang Leistungszeitraum Projektkosten netto Maßgeblich beteiligte Mitarbeiter/Projektleiter Bauherr mit Ansprechpartner und Telefonnummer (sofern möglich) Aspekte, auf die im Steckbrief gesondert einzugehen ist:
o Anbindung an das Backend o Lärmschutz und Messungen von Schallemissionen o Nachweis von Lebenszykluskosten o Darlegung der wirkungsgradoptimierten Topologie der Gesamtanlage o Etwaige bereits vorliegende Erfahrungen im Busbereich o Realisierung eines Not-Aus-Konzepts o Darlegung der Wartungs- und Instandhaltungsplanung o Darlegung des Ablaufs von Interoperabilitätstests mit den einzusetzenden Fahrzeugen o Darlegung des Inbetriebnahme- und Abnahmeprozesses o Darlegung der verwendeten Komponenten
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden.
Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Teilnahmeantrag außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Nimmt der Bewerber eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat der Eignungsverleiher durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks Haftung Eignungsleihe zu erklären, dass er entsprechend dem Umfang der entliehenen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber mit dem Bewerber als Gesamtschuldner (§ 421 BGB, § 47 Abs. 3 SektVO) haftet. Diese Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat – sofern sie später im Rahmen der Angebotsphase als Bietergemeinschaft aufzutreten beabsichtigt – bereits mit ihrem Teilnahmeantrag das von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ über die Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Ferner haben sie auf diesem Formblatt verbindlich zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (und später der Bietergemeinschaft sowie Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung).
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in gleichem Umfang wie ein Einzelbewerber nachzuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft kommt es auf die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt an – z.B. wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft den übrigen Mitgliedern zugerechnet. Gleichwohl sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft die relevanten Nachweise, Unterlagen und Eigenerklärungen zum Beleg der Eignung der Bewerbergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.