Labortechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT HTLab 20/22, Projekt 91801

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YTE6683/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YTE6683
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft des Privatrechts (GmbH)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Labortechnische Anlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT HTLab 20/22, Projekt 91801
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421153 Installation von Einbaumöbeln
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Forschungsinstitut ZBT beschäftigt sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstofftechnik. Die bestehenden Laborgebäude sollen umgebaut werden. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Bauleistungen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen für labortechnische Anlagen (KG 473.1).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 5 091 476.24 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
45214600 Bauarbeiten für Forschungsgebäude
45214610 Bau von Laborgebäuden
51430000 Installation von labortechnischen Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Zentrum für Brennstoffzellen-Technik GmbH Carl-Benz-Straße 201 47057 Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge der Erneuerung und Erweiterung der Laborinfrastruktur in den Gebäuden des Forschungsinstituts ZBT ist der Neuaufbau und die Erweiterung Labortechnischer Anlagen, insbesondere der Labormöbelausstattung durchzuführen. Außerdem sind Demontagearbeiten bestehender Laborausstattung vorzunehmen.

Für die Labore werden Labortische mit Einhausung, mobile Labortische (beide teilweise elektrisch höhenverstellbar), eine Laborspüle mit Augendusche, Laborstühle und Stehhilfen, Metallregale und Metall-Werkzeugschränke benötigt.

Des Weiteren sind 5 begehbare Abzüge und 55 m Medienversorgungsflügel fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen für labortechnische Anlagen (KG 473.1). Einzelheiten zu den Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Das Projekt wird im Wege der institutionellen Förderung des Landes Nordrhein-Westfahlen finanziert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 88 393.21 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur

Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen

(§ 19 Abs. 4 MiLoG).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.

1) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.

Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf

Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur

Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).

2) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren

nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer

Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind.

3) Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Bieters. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:

- Gewerbeanmeldung,

- Handelsregisterauszug,

- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

4) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ("Russland-Sanktionspaket"). Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die mit dem Angebot einzureichen ist.

6) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu

vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte

und nicht präqualifizierte Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus sind auf

Anforderung für jedes als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes 236 sowie zum

Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise

nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Nachunternehmer haben als

vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) dieser

Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.

7) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

8) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers

oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens

vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Soweit möglich, führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den

Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt

124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.

Folgende Anforderungen sind abzudecken:

1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR,

soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des

Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind

solche, welche die Installation von labortechnischen Anlagen betreffen.

2) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich

geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse

abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig

bestätigt wurde.

3) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der

Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt

hat.

4) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf

Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:

- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,

- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

5) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat

den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt

124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.

Folgende Anforderungen sind abzudecken:

1) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, welche die Installation von labortechnischen Anlagen betreffen. Falls das Angebot

in die engere Wahl gelangt, sind von nicht präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3

Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:

- Ansprechpartner,

- Art der ausgeführten Leistung,

- Auftragssumme,

- Ausführungszeitraum,

- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges

einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,

- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,

- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei

Komplettleistung),

- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,

- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),

- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der

Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,

- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

2) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als

Nachweis auf Anforderung vorzulegen:

- Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich

beschäftigten Arbeitskräfte,

- Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Projektsprache: deutsch.

2. Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue NRW.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 13:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Jede Korrespondenz zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über das Vergabeportal zu führen.

2. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des

Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es in dem Vergabeportal

www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren

können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner

Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.

3. Das Angebotsleistungsverzeichnis ist mit Angebotsabgabe im PDF- und im GAEB-Format einzureichen.

4. Sicherheiten, Zahlungsbedingungen, Vertragsbedingungen: Es gelten die BVB nach Formblatt 214.

5. Rechtsform von Bietergemeinschaften, Einsatz von Unterauftragnehmern: Es gelten die die Teilnahmebedingungen nach Formblatt 212 EU.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YTE6683

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html.
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10

bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160

Abs. 3 S. 1 GWB gerügt hat.

Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2022

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Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
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Nottuln
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Oer Erkenschwick
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