Sanitärtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ZBT HTLab 19/22, Projekt 91801
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärtechnik
Das Forschungsinstitut ZBT beschäftigt sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstofftechnik. Die bestehenden Laborgebäude sollen umgebaut werden. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Bauleistungen ausgeschrieben. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen der Sanitärtechnik (KG 410).
Zentrum für Brennstoffzellen-Technik GmbH Carl-Benz-Straße 201 47057 Duisburg
Im Zuge der Erneuerung und Erweiterung der Laborinfrastruktur in den Gebäuden des Forschungsinstituts ZBT ist der Neuaufbau und die Erweiterung von Wasser und Abwasseranlagen und eines VE-Wassernetzes (VE=Vollentsalztes Wasser) durchzuführen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte: Anschluss einer VE-Wasseranlage im EG eines der Gebäude an die Bestandsabwasserleitung.
Erstellung eines VE-Wasser Netzes im kompletten Laborbereich eines der Gebäude (Ausführung als Ring) für die Versorgung von ca. 25 Entnahmestellen. Eine zusätzliche Entnahmestelle aus dem Bestandsnetz im zweiten Gebäude. Komplette Netzausführung in Edelstahl mit Zweiklemmringverschraubung. Erstellung eines Bodenablaufs und von zwei Abwasseranschlüssen eines Kühlregisters und eines Klimaschrankes an die Bestandsabwasserleitung. Anschluss von 15 Teststandsplätzen im Labor über Abwasserdruckleitungen (DN20) an Sammelleitungen und von dort an die Bestandsabwasserleitung. Erstellung einer Frischwasserversorgung für eine Ammoniak-Wäscherkolonne mit Netztrennstation und Druckerhöhungsanlage im Heizungsraum im EG eines der Gebäude. Die Wäscherkolonne ist auf dem Dach platziert (Höhe ca. 14 m). Das Abwasser der Wäscherkolonne wird über das Dach und eine Rohrbrücke in einen Abwasserauffangbehälter auf dem Parkplatz geleitet.
Erstellung von ca. 5 Trinkwasseranschlüssen (Anbindung an das Bestandsnetz) für eine VE-Wasseranlage, eine Laborspülmaschine, zwei Zapfstellen und eine Nachfüllstation. Zur Umsetzung des Vorhabens werden verschiedene Bauleistungen vergeben, in diesem Verfahren solche Bauleistungen für die Sanitärtechnik (KGR 410). Einzelheiten zu den Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Der Auftraggeber erhält hierfür eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Die zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Der Auftraggeber erhält hierfür eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen
(§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
1) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf
Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur
Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
2) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren
nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind.
3) Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Bieters. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
4) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ("Russland-Sanktionspaket"). Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die mit dem Angebot einzureichen ist.
6) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu
vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte
und nicht präqualifizierte Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus sind auf
Anforderung für jedes als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes 236 sowie zum
Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise
nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Nachunternehmer haben als
vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) dieser
Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
7) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
8) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers
oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens
vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Soweit möglich, führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR,
soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind
solche, welche die Installation von sanitären Anlagen betreffen.
2) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde.
3) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat.
4) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf
Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
5) Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies mitzuteilen und hat
den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
Folgende Anforderungen sind abzudecken:
1) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen sind solche, welche die Installation von sanitären Anlagen betreffen. Falls das Angebot
in die engere Wahl gelangt, sind von nicht präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum,
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung),
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als
Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
- Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte,
- Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Jede Korrespondenz zum Vergabeverfahren ist ausschließlich über das Vergabeportal zu führen.
2. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des
Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es in dem Vergabeportal
www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren
können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner
Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.
3. Das Angebotsleistungsverzeichnis ist mit Angebotsabgabe im PDF- und im GAEB-Format einzureichen.
4. Sicherheiten, Zahlungsbedingungen, Vertragsbedingungen: Es gelten die BVB nach Formblatt 214.
5. Rechtsform von Bietergemeinschaften, Einsatz von Unterauftragnehmern: Es gelten die die Teilnahmebedingungen nach Formblatt 212 EU.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTE667N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: D-50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10
bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB gerügt hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.