Klassische Outdoor-Mobilfunkgeräte & Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.08 - 9901/22/VV : 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klassische Outdoor-Mobilfunkgeräte & Zubehör
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 2 + (2 x 1) Jahre für klassische Outdoor Mobiltelefone & Zubehör.
Das Verfahren besteht aus insgesamt einem Los.
Die Vergabestelle schreibt folgende Gesamtleistung aus: Klassische Outdoor-Mobilfunkgeräte & Zubehör.
Für dieses Verfahren wurde ein Gesamtschätzwert für die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen in Höhe von 406.000,00 Euro netto, bezogen auf die Laufzeit von 2 + (2 x 1) Jahren ermittelt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 450.000,00 Euro netto.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 180.000,00 Euro betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung "12 Eigenerklärung Umsatz"
in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellte Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Mobilfunkgeräte) ein. Für die Referenzen ist die Vorlage "06 Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Wert des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit
Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschäftigtenzahl:
Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Mindestbeschäftigtenanzahl von 3 Beschäftigten pro Jahr in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung "13 Eigenerklärung Beschäftigtenzahl" in Form einer selbsterstellten Liste, welche die Mindestbeschäftigungszahl von mindestens 3 Mitarbeitern pro Geschäftsjahr belegt. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, wird die Beschäftigtenzahl der gesamten Bieterkonstellation addiert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Abrufberechtigt sind, die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Bundesarbeitsgericht
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_2, BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt Elbe
Hauptzollamt Bremen
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
DRK-Suchdienst Standort Hamburg
Friedrich-Ebert-Stiftung
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Nationale Anti Doping Agentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.