Mikro-Röntgenfluoreszenz-System Referenznummer der Bekanntmachung: 386/2022/6798617
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mikro-Röntgenfluoreszenz-System
Das Institut für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR e.V.) am Standort Oldenburg plant eine Beschaffung eines Mikro-Röntgenfluoreszenz-System (µRFA) zur Analyse von Materialverteilungen sowie Veränderungen von Oberflächen mit hoher lokaler Auflösung, um kleinskalig zweidimensionale Elementverteilungen in Oberflächenstrukturen ermitteln zu können.
26129 Oldenburg
Lieferung eines Mikro-Röntgenfluoreszenz-Systems (µRFA) zur Analyse von Materialverteilungen sowie Veränderungen von Oberflächen mit hoher lokaler Auflösung, um kleinskalig zweidimensionale Elementverteilungen in Oberflächenstrukturen ermitteln zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB;
2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € für Personenschäden und 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
1. Drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachweisen, welche den in diesen Verfahren geforderten Leistungen entsprechen;
2. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen;
Sonstige Kriterien:
3. Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt;
4. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein;
5. Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
• Datum der Unternehmensgründung;
• Standorte des Unternehmens;
• Rechtsform des Unternehmens;
• Kundenspektrum;
• Beschreibung des Kerngeschäftes.
6. Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignung leihenden Unternehmen;
7. Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft;
8. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen;
9. Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
10. Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).