Herstellung von Immissions-Messstationen Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2022-0030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Immissions-Messstationen
Vertragsgegenstand ist der Kauf einer Immissions-Messstation als Prototyp. Der Bieter als Auftragnehmer räumt der LUBW weiterhin eine Option zum Ankauf von ca. weiteren 9 Messstationen gleichartiger Bauart des hier angebotenen Prototyps ein.
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Die LUBW wird ab Vertragsbeginn bis zum 31.12.2026 voraussichtlich einen Bedarf an Messstationen eines bewährten Typs von insgesamt ca. 10 Stück haben wobei der jährliche Bedarf voraussichtlich zwei Stück betragen wird.
Vertragsgegenstand ist der Kauf einer Immissions-Messstation als Prototyp. Der Bieter als Auftragnehmer räumt der LUBW weiterhin eine Option zum Ankauf von ca. weiteren 9 Messstationen gleichartiger Bauart des hier angebotenen Prototyps ein. Die Ausübung der Option für die ca. 9 weiteren Messstationen bis zum 31.12.2026 muss bis spätestens sechs Monate nach Abnahme und Rechnungsstellung des Prototyps erfolgen.
Ankauf von ca. weiteren 9 Messstationen gleichartiger Bauart des hier angebotenen Prototyps
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EAS envimet Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lützen OT Zorbau
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://envimet.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YWG48GGUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.