RV Schädlingsbekämpfung Eichenprozessionsspinner (EPS) Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0811
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Schädlingsbekämpfung Eichenprozessionsspinner (EPS)
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung Eichenprozessionsspinner 2023 bis 2026
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Str. 390
40474 Düsseldorf
Rahmenvertrag Schädlingsbekämpfung EPS, Gesamtes Stadtgebiet Düsseldorf,
12 x Pflegebezirke und 9 x Friedhöfe, ca 600 Bäume sind abzusaugen, an ca. 700 Bäume vorbeugende biologische Schädlingsbekämpfung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (s. Vordruck)
1. Qualifikation der Bauleiter sowie der eingesetzten Mitarbeiter. Der Bauleiter sowie die eingesetzten Mitarbeiter sind namentlich mit ihrer Qualifikation zu benennen. Die Nachweise der Qualifikation sind beizufügen
1.1 Eigenerklärung, dass er innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung mit dem Absaugen an den befallenen Bäumen beginnen kann.
1.2 Eigenerklärung, dass der Bieter über die Erfahrung mit der Bekämpfung von EPS im öffentlichen Raum in Großstädten / städtischen Ballungsräumen mit mehr als 200.000 Einwohnern verfügt. Bitte geben Sie dafür zwingend das entsprechende Projekt sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers an.
Sofern ein aktuelles Vertragsverhältnis im Bereich Garten‐ und Landschaftsbau mit der Stadt Düsseldorf besteht, ist auf die Einreichung der Nachweise ab Punkt 2.1. zu verzichten. Bitte geben Sie hier an, welche Leistung Sie derzeit für die LH Düsseldorf erbringen. Dies gilt auch für Firmen, die präqualifiziert sind.
3. Erklärungen:
3.1. Der Betrieb wurde gegründet im Jahr:
3.2.Der Betrieb ist in folgender Kammer eingetragen
3.3. Der Betrieb ist Mitglied der □ Gartenbaugenossenschaft oder □ Berufsgenossenschaft
3.4. Haftpflichtversicherung / Deckungssumme
3.5. Sonstige Mitgliedschaft / Fachorganisationen
Sofern ein aktuelles Vertragsverhältnis im Bereich Garten‐ und Landschaftsbau mit der Stadt Düsseldorf besteht, ist auf die Einreichung der Nachweise ab Punkt 2.1. zu verzichten. Bitte geben Sie hier an, welche Leistung Sie derzeit für die LH Düsseldorf erbringen. Dies gilt auch für Firmen, die präqualifiziert sind.
5. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren wurde im Bereich Schädlingsbekämpfung (mit vergleichbaren Projekten) folgender Umsatz erzielt, (auf‐/abgerundet auf 10.000 EUR
Sofern ein aktuelles Vertragsverhältnis im Bereich Garten‐ und Landschaftsbau mit der Stadt Düsseldorf besteht, ist auf die Einreichung der Nachweise ab Punkt 2.1. zu verzichten. Bitte geben Sie hier an, welche Leistung Sie derzeit für die LH Düsseldorf erbringen. Dies gilt auch für Firmen, die präqualifiziert sind.
2. Referenzobjekte Angabe von mind. 3 Referenzobjekten mit vergleichbaren Arbeiten der letzten 3 Jahre
4. In den letzten 3 Jahren wurden durchschnittlich pro Jahr beschäftigt: Ingenieur / Techniker, Meister / Baustellenleiter, Gärtner / Landschaftsgärtner Auszubildende, Sonstige Mitarbeiter )
6. Die eingesetzten Mitarbeiter für die Ausführung der Arbeiten sind wie folgt Qualifiziert
7. Die für die Arbeiten geplante Maschinen sind aufzuführen:
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.