Wartung und Kalibrierung von Dauermessstellen zur Luftschadstoffmessung an BAB Referenznummer der Bekanntmachung: Z4kl-V3 Dauermessstellen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Kalibrierung von Dauermessstellen zur Luftschadstoffmessung an BAB
Quartalsweise Betreuung (Funktionskontrolle, Kalibrierung und Wartung) aller eingesetzten Messgeräte und Verbrauchsmaterialien an den derzeit zwei Messquerschnitten (an der BAB A4 und der BAB A555) und dem mobil einsetzbaren Messfahrzeug
Messandorte A4 und A555 gem. Anlage 1 in den Vergabeunterlagen
Quartalsweise Betreuung (Funktionskontrolle, Kalibrierung und Wartung) aller eingesetzten Messgeräte und Verbrauchsmaterialien an den derzeit zwei Messquerschnitten (an der BAB A4 und der BAB A555) und dem mobil einsetzbaren Messfahrzeug.
Dabei müssen die vorgenommenen Arbeiten gemäß der aktuellen europäischen Normen für das jeweilige Referenzverfahren erfolgengemäß DIN EN 14211, Ozon mit UV-Photometrie gemäß DIN EN 14625, Feinstaub mit Streulichtverfahren gemäß DIN EN 16450. Qualitätssichernde Maßnahmen zum Betrieb der Online-Messverfahren müssen darüber hinaus den Vorgaben der Messgerätehersteller, insbesondere deren Wartungsroutinen gemäß Betreiber- / Wartungshandbüchern entsprechen.
um weitere 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Akkreditierung des nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 (Modul Immissionsschutz, Gruppe IV, P und G) durch Vorlage einer
Akkreditierungsurkunde. Es kann auch ein Hinweis auf eine Veröffentlichung der Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsnummer) angegeben werden.
Bei ausländischen Unternehmen sind Urkunden der gleichen Entsprechung vorzulegen.
- Berufserfahrung von mind. 3 Jahren des zur Messung und Auswertung eingesetzten Personals
- 2 Referenzen im Zusammenhang mit der hierbenötigten Dienstleistung in den letzten 5 Jahren
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbach
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
5 Jahren
Für die Bewerbung um den Dienstleistungsauftrages gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.