Kanalreinigung und TV- Untersuchung gem. SüwVO Abw NRW 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: A2-2246.22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erftverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und TV- Untersuchung gem. SüwVO Abw NRW 2013
Kanalreinigung und TV- Untersuchung gem. SüwVO Abw NRW 2013
Meckenheim IP Kottenforst
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Meckenheim
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle aus PVCU und STZ verlegt worden.
In der Stadt Meckenheim beträgt die maximale Kanaltiefe 10 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 2,0 - 4,0 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trennsystem (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Die Entsorgung des Räumgutes erfolgt durch den Erftverband. Das Räumgut ist nur auf der Kläranlage Flerzheim in den vorgesehenen Behälter zu deponieren. Der Nachweis über die Abgabe bei der Kläranlage ist zu erbringen. Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer kostenfrei auf der Kläranlage Flerzheim zur Verfügung gestellt. Die Wasseraufnahme und die Entsorgung des Räumgutes sind vorher mit den zuständigen Stellen abzuklären.
Die Servicezeit ist:
Mo - Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Zülpich
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Zülpich
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle aus PVCU und STZ verlegt worden.
Bei der Stadt Zülpich beträgt die maximale Kanaltiefe 5 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 2,0 - 3,0 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trennsystem (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Die Entsorgung des Räumgutes erfolgt durch den Erftverband. Das Räumgut ist nur auf dem Pumpwerk Geich (ehemalige Kläranlage) in den vorgesehenen Behälter zu deponieren.
Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer kostenfrei auf den ausgewiesenen Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Wasseraufnahme und die Entsorgung des Räumgutes sind vorher mit den zuständigen Stellen abzuklären.
Die Servicezeit ist:
Mo - Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Weilerswist
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Weilerswist
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle als PVCU und STZ verlegt worden.
Die maximale Kanaltiefe bei der Gemeinde Weilerswist beträgt 5 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 1,0 - 3,5 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trenn-system (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer Kostenfrei während der Servicezeit Mo - Fr 9:00 Uhr bis 15:30 auf der Kläranlage Weilerswist zur Verfügung gestellt.
Die Entsorgung des Räumgutes erfolgt durch den Erftverband. Das Räumgut ist auf der Betriebsstelle alte KA Metternich oder KA Kessenich in die vorgesehenen Behälter zu deponieren.
Sammler: Flerzheim und Kenten
Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Flerzheim, Kenten
Die Mehrzahl der Kanäle sind aus Beton bzw. Stahlbetonrohr, vereinzelt sind die Kanäle als PVCU und STZ verlegt worden.
Die maximale Kanaltiefe 5 m, in der Regel beträgt die Kanaltiefe 1,0 - 3,5 m.
Bei den Kanälen handelt es sich sowohl um Kanäle im Mischsystem als auch im Trenn-system (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal).
Die Entsorgung des Räumguts erfolgt durch den Erftverband. Der Standort der Behälter ist 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten mit dem Erftverband abzustimmen. Das Räumgut ist nur auf den ausgewiesenen Anlagen in den vorgesehenen Behälter zu deponieren. Der Nachweis über die Abgabe bei der Kläranlage ist zu erbringen.
Das Spülwasser für die Kanäle wird dem Auftragnehmer kostenfrei auf den ausgewiesenen Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Wasseraufnahme und die Entsorgung des Räumgutes sind vorher mit den zuständigen Stellen abzuklären.
Die Servicezeit ist:
Mo - Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigung der Eigenerklärung) (auf gesondertes Verlagen):
- Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 2.2 "Unternehmensbezogene Unterlagen")
1.2 Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, (mind. 5 Mio. EUR; 2-fach maximiert) oder eine unwiderrufliche Zusicherung der Haftpflichtversicherung über die Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall auf diesen Betrag.
(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 1.2 "unternehmensbezogene Unterlagen").
1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen (mit dem Angebot vorzulegen):
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Nachweis gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen (mit dem Angebot vorzulegen):
- Leistungsverzeichnis mit den Preisen
Qualifikationsnachweise, wie:
- Güteschutz gem. RAL-Gütesicherung
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
I, R,
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben in den in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Anforderung an die Nachunternehmer (mit Angebot vorzulegen):
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter die oben angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter/durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.
Nachweis der erforderlichen technischen Ausrüstung, wie (mit dem Angebot vorzulegen):
- Erfassungsmodul "Drain" zur Kanaldatenbanksoftware "Strakat"
(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 1.3 "Leistungsbezogene Unterlagen").
2.1 Formblätter (auf gesondertes Verlangen):
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 2.1 "Formblätter").
Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2.4 Sonstige Unterlagen
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise in Anwesenheit der Bieter/Auftragnehmer geöffnet und im Anschluss wieder verschlossen)
Die Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses gem. KorruptionsbG NRW, die Eigenerklärung NRW Sanktionen EU und die Einwilligung personenbezogener Daten ist bereits mit dem Angebot abzugeben (siehe Formblatt 216 "Nachweisliste").
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft der Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis max. 10 Tage vor Ablauf der o. g. Angebotsfrist (auch bei Teilnahmeanträgen) gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen gelten daher als nicht mehr rechtzeitig gestellt und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung bzw. zur Beantwortungspflicht (gem. §20 Abs. 3 S. 3 VgV, bzw. § 10a EU Abs. 6 S. 3 VOB/A und § 10b EU Abs. 6 S. 3 VOB/A).
Die UVgO und die VOB/A enthalten keine konkreten Regelungen zu Bieterfragen, setzen diese aber in § 13 Abs. 4 (siehe Rn. 11 und 12 mit Verweis auf § 20 VgV Rn. 22) und § 12a Abs. 4 VOB/A (siehe Rn. 14 mit Verweis auf § 20 VgV Rn 14 und 15) voraus.
Bieterfragen und jegliche Kommunikation sind ausschließlich schriftlich über die Kommunikation des Projektraumes der Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen und werden auch nur über diesen Weg beantwortet.
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die Preisnachlässe mit Bedingungen enthalten.
Die Urkalkulation ist bei Aufforderung mit dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber postalisch/schriftlich frist- und formgerecht einzureichen.
Die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz Rheinland zugelassen. Hierbei ist NICHT der Reiter "Kommunikation" gemeint! Die Datenintegrität und die Vertraulichkeit bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen/Angeboten ist durch entsprechende technische Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung und die Verhinderung eines Zugriffs auf die Angebotsinhalte VOR dem Submissionstermin müssen bis zur Öffnung des ersten Teilnahmeantrages/Angebots aufrechterhalten bleiben (gem. §42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO; gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV; gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A; gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 S 3 und 4 VOB/A EU).
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Submissionsergebnis:
Wir weisen Sie - die Bieter - darauf hin, dass die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses gem. § 14 Abs. 7 VOB/A nicht veröffentlicht werden dürfen. Gem. § 14 Abs. 8 VOB/A sind die Angebote und deren Inhalte geheim zu halten.
Sollten wir feststellen, dass eine Veröffentlichung / Weitergabe über die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses einem Bieter zuzurechnen ist, behalten wir uns die Einleitung von rechtlichen Schritten - wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben - vor.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDMDB5S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html