IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server (nur ITZBund) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.10 - 9908/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server (nur ITZBund)
Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server (nur ITZBund)
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 3.300 Personentagen abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt zwei Losen. Los 1: 9908/22/VV : 1 = IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server (nur ITZBund) Los 2: 9908/22/VV : 2 = IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server (restliche Bundesverwaltung) Die zwei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in zwei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server (nur ITZBund)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.