Jahresvertrag Grünflächenpflege Bäder Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-29/022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag Grünflächenpflege Bäder
Im Tiergarten-, Thermal- und Köpfelbad in Heidelberg ist die regelmäßige gärtnerische Pflege der Außenanlagen durch zur Aufrechterhaltung eines dauerhaft gepflegten und gefahrfrei nutzbaren Zustandes erforderlich. Bestandteil der Leistung sind die Pflege der Rasenflächen, der Gehölzflächen, der Rosen-, Gräser- und Staudenbeete sowie Pflegearbeiten an Gehölzen. Weiterhin ist die Nachpflanzung von Bäumen und Einzelsträuchern sowie die Anlage von Rasenflächen vorgesehen. Ergänzend sind Reinigungsarbeiten an Pflaster- und Sandflächen erforderlich.
gem. Vergabeunterlagen Heidelberg
gem. Vergabeunterlagen
Bei zufriedenstellender Arbeitsausführung besteht die Option der Verlängerung des Jahresvertrages für die Jahre 2024, 2025 und 2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gartenservice Scheuerer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWG4PQ95E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.