Planung, Durchführung und Auswertung von TDP1 Betrieb und Experimente (Phase E4) Referenznummer der Bekanntmachung: 50 YH 2301
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Durchführung und Auswertung von TDP1 Betrieb und Experimente (Phase E4)
Es handelt sich um die Durchführung der mit dem TDP1 Systemtestbett geplanten Untersuchungen. Das TDP1 Systemtestbett besteht aus der TDP1-Datenrelais Nutzlast, den LEO (Sentinel 1 & 2) LCTs, der T-AOGS (Transportable Adaptive Optical Ground Station), der Ka-Band Empfangsstation und das Betriebsplanungssystem. Bei der Testdurchführung, insbesondere in Verbindung mit wissenschaftlichen Experimenten von Dritten wird das System mit weiterem Testequipment (ESA OGS oder Testgeräte von diesen Experimentatoren) ergänzt.
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote, ohne Verhandlungen durchzuführen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Gegenstand der TDP1 Experimente ist das von Tesat entwickelte LCT in Verbindung mit dem KaBand Down Link als Übertragungssystem für die o.g. erweiterten wissenschaftlich/technischen Untersuchungen und experimentellen Tests effizient und erfolgversprechend durchzuführen. Für die Durchführung der TDP1 Experimente ist daher vertieftes Know-how über das Design (Hard- und Software) und die Funktionalitäten der LCT’s unverzichtbar. Tesat hat als Auftragnehmer die Gesamtverantwortung für das TDP1 und verfügt exklusiv über das Know-how für eine technisch erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben. Tesat hat bereits die TSX-NFIRE und TDP1-Sentinel Experimente Phase 1und 2 erfolgreich durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung, Durchführung und Auswertung von TDP1 Betrieb und Experimente (Phase E4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).