Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession) Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-25/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erftstadt
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erftstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/finanz-und-kassenwesen/zentrale-vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession)
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen
Vertragspartner für den Abschluss eines
Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für
unter 5 unterversorgte Anschlüsse des
Konzessionsgebers im Friesheimer Busch der
Stadt Erftstadt eine Breitband-Infrastruktur
herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher
die Errichtung eines Breitbandnetzes der
nächsten Generation für die unterversorgten
Anschlüsse im Gebiet der Stadt Erftstadt unter
Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die
Umsetzung erfolgt im sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter
Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln nach
Maßgabe der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des
Bundesprogramms zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland.
Friesheimer Busch
Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen
Vertragspartner für den Abschluss eines
Zuwendungsvertrages zu ermitteln, welcher für
unter 5 unterversorgte Anschlüsse des
Konzessionsgebers im Friesheimer Busch der
Stadt Erftstadt eine Breitband-Infrastruktur
herstellt. Gegenstand der Beschaffung ist daher
die Errichtung eines Breitbandnetzes der
nächsten Generation für die unterversorgten
Anschlüsse im Gebiet der Stadt Erftstadt unter
Gewährung eines verlorenen Zuschusses. Die
Umsetzung erfolgt im sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodell unter
Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln nach
Maßgabe der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des
Bundesprogramms zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland.
- Kriterium: Für die Wertung der Angebote werden 4 Kriterien herangezogen. Der Anbieter mit der höchsten Wertung gewinnt. Parameter und Wichtung sind nachfolgend aufgeführt. Die genaue Berechnung zeigt Anlage 2 1. Angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke: Gewichtung 55 % 2. Endkundentarife: Gewichtung 20 % 3. Zeitplanung: Gewichtung 15 % 4. Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden: Gewichtung 10 % Bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Angebote wird zunächst das 1. Wertungskriterium (Wirtschaftlichkeitslücke) entscheidend sein und bei fortbestehender Punktgleichheit jeweils die weiteren Kriterien in der vorstehenden Reihenfolge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Breitbandausbau für den Friesheimer Busch (Dienstleistungskonzession)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland