Breitbandausbau Brackenheim
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brackenheim
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brackenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Brackenheim
Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung, mit der die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Netzes für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren auf Basis eines Netzerrichtungs- und -betriebsvertrags an ein TK-Unternehmen übertragen werden.
Stadt Brackenheim
Zielsetzung der Stadt Brackenheim in Baden-Württemberg ist es, eine flächendeckende NGA-Versorgung für alle privaten und gewerblichen Teilnehmer in unterversorgten Bereichen in Brackenheim zu gewährleisten, für die die Stadt sieben Förderanträge gestellt und entsprechende Förderbescheide erhalten hat.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind insgesamt 267 Adressen in unterversorgten Gebieten, 142 Adressen in Gewerbegebieten und 5 Schulstandorte mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die Anzahl kann sich im Rahmen der Konkretisierung der Förderanträge bzw. in der Projektumsetzung ändern.
Verbindliches Ausbauziel ist es, die Breitbandversorgung mit
- 1 Gbit/s asymmetrisch für die privaten Anschlussnehmer
- 1 Gbit/s symmetrisch für die gewerblichen Anschlussnehmer
- 1 Gbit/s symmetrisch für die Schulstandorte
zu ermöglichen. Die Inbetriebnahme hat jeweils zum Ende der Bewilligungszeiträume zu erfolgen.
Weitere Informationen sind der Bewerberinformation zu entnehmen.
- Kriterium: Trifft nicht zu. Die Konzession wird nicht vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Breitbandausbau Brackenheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem zu vergebenen Netzerrichtungs- und Betriebsvertrag handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Das wettbewerbliche Verfahren wird unter Berücksichtigung der Nr. 3 ANBest-Gk (Stand 4.11.2016) offen, transparent und diskriminierungsfrei unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieneutralität und durchgeführt. Die Teilnahme an diesem Verfahren steht allen interessierten und geeigneten TK-Unternehmen offen.
Die Vergabe erfolgt gesamthaft in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV). Es ist keine Losbildung vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx